DRESDEN/FRANKFURT - Nicht nur für das Preisetikett im Supermarkt oder Fachgeschäft gelten Regeln. Auch Betreiber von Onlineshops müssen die Vorschriften der Preisangaben-Verordnung einhalten. So muss etwa der komplette Preis zu erkennen sein. Doch daran halten sich längst nicht alle Anbieter, kritisieren Verbraucherschützer.

„Preisangaben im Internet müssen grundsätzlich vollständig und richtig sein“, sagt der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Lapp aus Frankfurt. Dies bedeutet unter anderem, dass bei Angeboten für Privatleute immer die Mehrwertsteuer enthalten sein muss. Bereits zu Beginn des Bestellvorgangs muss es für den Käufer zu erkennen sein, wenn Versandkosten oder andere Gebühren hinzukommen, erklärt Lapp.

„Blauäugigkeit“

Neben grundsätzlichen Regeln gibt es zahlreiche Urteile und Auslegungen zu den konkreten Regeln der Preisgestaltung. Vor allem Betreiber kleiner Onlineshops hätten es deswegen nicht immer leicht, sich an sämtliche Vorschriften zu halten, sagt Wolfgang Wentzel vom Bundesverband Online-Handel in Dresden. In der Regel sei es „Blauäugigkeit“, wenn sich Shop-Betreiber nicht an Gesetze halten.

Im Gegensatz dazu würden einige große Firmen bewusst Abmahnungen oder Bußgelder in Kauf nehmen, meint Bernd Ruschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Nicht nur Konkurrenten können in solchen Fällen abmahnen. Berechtigt dazu sind unter anderem auch die Verbraucherzentralen, die auf Beschwerden enttäuschter Käufer reagieren können.

Für Aufsehen sorgte vor einiger Zeit eine Panne bei einem großen Versandhaus. Es bot in seinem Onlineshop einen Marken-Computer, der 1700 Euro kostet, für 49,95 Euro an.

Nicht bindend

Durch einen Fehler wurde nicht der Preis des Rechners, sondern der für die dazu passende Tasche eingegeben. Zahlreiche Kunden orderten das vermeintliche Schnäppchen. Doch sie gingen leer aus. Denn rechtlich bindend ist das Angebot im Onlineshop nicht, wie Rechtsanwalt Lapp erklärt: „Wenn ein Händler nur den Eingang der Bestellung bestätigt, kommt noch kein Kaufvertrag zustande.“

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