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Lifestyle-Blogs Rezepte aus der Glücksbäckerei

Tobias Hanraths

München - Wenn Kathrin Runge backt, freuen sich nicht nur Freunde und Familie darüber. Was die gelernte Journalistin aus dem Ofen zieht, landet nicht nur zu Hause auf dem Esstisch, sondern auch im Netz. Seit gut drei Jahren stellt Runge auf ihrem Blog „Glücksbäckerei“ Rezepte, Tipps und Artikel rund um Kuchen und Kekse ins Netz.

Dass Runge damit nicht allein ist, zeigt ein Blick auf andere Blogs. Lifestyle-Themen sind schwer im Trend. Kochen und Backen, Schminken und Shoppen: Viele Blogger machen ihr Hobby zum Nebenjob – oder zum Beruf. Der Weg dahin ist allerdings nicht leicht. „Man braucht schon viel Durchhaltevermögen und Herzblut“, sagt Runge.

Wer einen Blog ins Netz stellen will, muss sich schließlich auch um das technische Drumherum sowie Fotos oder Videos kümmern. Dank moderner Technik ist das heute nicht mehr so kompliziert wie früher. Für die Webseite gibt es kostenlose oder günstige Tools wie Jimdo, Squarespace oder Wordpress, gute Fotos und Videos gelingen sogar mit dem Smartphone.

Spielregeln beachten

Ob Hobby oder Vollzeitjob: Wer im Netz publiziert, muss sich an Spielregeln halten. Den Anfang macht dabei die Impressumspflicht, die nahezu immer gilt. „Sobald ein kleiner Familien- oder Freundeskreis als Adressat verlassen wird, braucht man ein Impressum“, sagt Ramak Molavi vom Portal „iRights.info“. Genauere Infos und Vorlagen gibt es unter www.impressum-generator.de im Netz.

Hinzu kommen weitere Regeln: „Die Urheberrechte gelten ohne Ausnahme für alle Blogger“, sagt Molavi. Fotos zum Beispiel gehören nur ins Netz, wenn der Blogger die Rechte daran selbst besitzt oder eine schriftliche Nutzungserlaubnis des Urhebers hat. Eine Form davon sind Creative-Commons-Lizenzen.

Oft erlauben diese Lizenzen recht viel, aber nur für nicht-kommerzielle Angebote. „Von kommerziell im juristischen Sinne spricht man, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht hinter dem Betreiben des Blogs steht“, erläutert Molavi. Viele Blogger versuchen aber, mit ihrer Webseite ein wenig Geld zu verdienen.

Dagegen spricht grundsätzlich nichts, erklärt Ramak Molavi. Werbung dürfe allerdings nie als Information verschleiert werden. Gesponserte Artikel müssen Blogger kennzeichnen. Auch wer ein Produkt nur kostenlos zum Testen erhält, sollte das im Artikel dazu wenigstens erwähnen. „Der Blogger sollte nicht den Anschein erwecken, er sei neutral, wenn er es nicht ist.“

Wann Steuern anfallen

Versteuern müssen Blogger allerdings auch niedrige Einnahmen. „Die Tätigkeit als Texter eines Blogs zählt zu den „Einkünften aus freiberuflicher Arbeit““, erklärt Steuerberater Rüdiger Schaar. Dafür reicht eigentlich eine kurze Meldung ans Finanzamt. Wer Geld mit Anzeigen oder Sponsoring verdient, müsse allerdings ein Gewerbe anmelden.

Ob für die Blog-Einnahmen wirklich Einkommens- und Gewerbesteuer anfällt, hängt von ihrer Höhe und von sonstigen Einkünften ab. „Im Rahmen der Steuererklärung werden sämtliche Einkünfte addiert und der Besteuerung unterworfen“, warnt der Steuerberater. „Soweit der Blogger also im Hauptjob angestellt ist, kann ein Gewinn aus seiner Blogger-Tätigkeit zu einer recht hohen Steuerbelastung führen.“

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