Dornum/Norden - Der Dornumer Ratsherr Meene Schmidt steht Ende Januar vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll ein Testament zu seinen Gunsten gefälscht haben. Außerdem geht es um die Aneignung von Ländereien. Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Aurich Anklage gegen den Dornumer erhoben. Am 30. Januar findet die Verhandlung im Amtsgericht Norden statt.

Es geht um den Buchenhof in Westeraccum und die dazugehörigen zirka 27 Hektar Ländereien. Beides sollte die Gemeinde Dornum erben – so der letzte Wille des 2021 verstorbenen Eigentümers Konrad Onnen. Meene Schmidt soll laut Anklage versucht haben, das letztgültige Testament so abzuändern, dass der Verstorbene ihm dem Hof und seinem Sohn die entsprechenden Ländereien überschrieben habe. Dafür soll Schmidt ein entsprechendes Schreiben beim Amtsgericht Norden eingeworfen haben.

Die Gemeinde Dornum hat den Buchenhof in Westeraccum geerbt. Doch seitdem gibt es Ungereimtheiten und Streit.

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Marina Folkerts
Dornum

Schon bei der Erhebung der Anklage war die Aufregung in der Gemeinde groß. Schmidt sitzt für die Freie Bürgerschutzinitiative (FBI) im Dornumer Gemeinderat und ist Mitglied in mehreren Fachausschüssen sowie im Verwaltungsausschuss der Gemeinde. Außerdem ist er unter anderem Mitglied bei der Deich- und Sielacht Harlingerland. Seine Ämter ließ der Dornumer nach Bekanntwerden der Anklage nicht ruhen.

Am Donnerstag, 14. Dezember, geht es in der Gemeinderatssitzung um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Dornumergrode, nochmals um den Buchenhof. Die Politik soll dann den Beschluss fassen, dass die Gemeinde das Erbe des Hofs und der Ländereien offiziell annimmt. Das ist bislang nicht geschehen. In den sozialen Medien wird bereits diskutiert, ob Ratsherr Meene Schmidt sich dieser Abstimmung enthalten wird oder nicht.

Der 2021 verstorbene Konrad Onnen hat den Buchenhof in Westeraccum der Gemeinde Dornum vererbt. Ein Ratsbeschluss über die Annahme des Erbes soll nun doch noch gefasst werden.

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Marina Folkerts Ostfriesland-Redaktion/Norden