Im Nordwesten Am 5. November vergangenen Jahres konnten sich FDP und CDU/CSU nach achtstündigen Verhandlungen auf die von der FDP geforderte Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 einigen. Die einmal pro Quartal und Arzt zu zahlende Praxisgebühr war ursprünglich eingeführt worden, um die Zahl der Arztbesuche wegen Bagatellerkrankungen zu verringern und Selbstüberweisungen an den Facharzt zu verhindern.
Auf die Absetzung der Praxisgebühr reagieren sowohl Patienten als auch Ärzte überwiegend positiv. Für die Ärzte bedeutet es zum Beispiel weniger Büroarbeit. Die Patienten könnten sich bei Vorlage der Quittungen auf Rückerstattungen durch die Krankenkassen freuen. Fast 20 Kassen, darunter die Techniker Krankenkasse (TK), wollen bis zu 80 Euro rückerstatten.
Es gibt aber auch Kritiker, die meinen, dass dadurch eine Verschiebung der Kosten auf alle Beitragszahler geschehen könnte. Denn die derzeitigen Rücklagen der Kassen in Höhe von 22 Milliarden Euro€ und die Überschüsse im Gesundheitsfonds täuschen über das zukünftige Problem hinweg: Durch die Absetzung der Praxisgebühr fallen jährlich etwa zwei Milliarden Euro an Einnahmen weg. Und durch die ebenfalls beschlossene Kürzung der Zuweisungen an den Gesundheitsfonds aus dem Bundeshalt belaufen sich die Verluste der Kassen in den nächsten zwei Jahren schon auf bis zu 8,5 Milliarden Euro. Es bleibt abzuwarten, wie sich das auf die finanzielle Lage der Krankenkassen auswirken wird.