Edewecht - Der Krach von Laubbläsern oder Rasenmähern im heimischen Garten kann schnell zum Konflikt mit dem Nachbarn führen. Bei derartigen oder ähnlichen Streitigkeiten, bei denen es zum Beispiel zu Beleidigungen, Bedrohungen, Hausfriedensbruch oder auch Verletzungen der persönlichen Ehre kommt, kann das Schiedsamt der Gemeinde helfen. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von gewählten Schiedsfrauen und Schiedsmännern wahrgenommen, die ehrenamtlich und nahezu unentgeltlich arbeiten. Die Schiedspersonen sind zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sind Schlichter und keine Richter.

Erreichbar ist das Schiedsamt über die Gemeinde unter t  0 44 05/9 16 12 80 erreichbar, Schiedsmann Egbert Kosmis unter t  0 44 05/98 84 38.