Burwinkel - Die Jagdsteuer war unter anderem Thema beim Besuch von Franz-Otto Ripke, beamteter Staatssekretär im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, auf dem Schießstand in Burwinkel am Montagmorgen. Die Landkreise könnten die Jagdsteuer beispielsweise zweckbinden für die Biotoppflege, statt sie abzuschaffen, sagte der 59-Jährige. Das mache Sinn und werde die Regel, merkte er an.

Zu dem Treffen mit Vertretern der Kreisjägerschaft Wesermarsch, die von Kreisjägermeister Eckard Busch vertreten war, des Hegerings Moorriem und der Jagdgenossenschaft Eckfleth hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler eingeladen. Aktuelle Themen wurden bei der Zusammenkunft angesprochen wie etwa die Zukunft der Jagdgenossenschaften, die Eigentümer der Grundflächen bilden, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Ein Mitglied könne nun laut Beschluss des Europäischen Gerichtshof seine Flächen unter 75 Hektar herausnehmen und die Jagd verbieten, so Franz-Otto Ripke. Diese Anträge bei den Jagdgenossenschaften würden zurzeit ausgesetzt, Bund und Land würden noch am geltenden Recht festhalten. „Wir müssen es aber auslegen und umsetzen“, betonte er.

Der Pächter muss laut Franz-Otto Ripke begründen, dass er gegen das Töten von Tieren sei und dürfe kein Jäger sein. „Wer sich befreien lässt, darf keinen Wildschadenersatz bekommen“, so der Staatssekretär weiter. Die Herausnahme von Flächen würde die Bejagung beeinträchtigen. Bei Vererbung der Fläche würde eine erteile Genehmigung der Herausnahme aus der Jagdpacht wieder erlöschen. „Eine Flut von Anträgen wird es nicht geben“, schränkte Franz-Otto Ripke ein.

Auch der Ersatz von Bleimunition wurde bei dem Treffen angesprochen. Eine Entscheidung darüber müsse auf Faktenbasis erfolgen, sagte Franz-Otto Ripke. „Wir wollen das Abprallverhalten wissen und nicht darüber spekulieren, welche Munition sicherer ist.“ Und ob Blei für den Verbraucher ein Risiko berge, werde zurzeit untersucht.

Die Jagd in Schutzgebieten wurde noch thematisiert. Naturschutzrecht breche in Niedersachsen kein Jagdrecht, erklärte der Staatssekretär. „Wir wollen die Jagd in Schutzgebieten erhalten.“ Und auch zur Jagdprüfung äußerte er sich: „Die Jagdprüfung kann nicht schwer genug sein. Wir wollen nur die Besten mit der Lizenz“, betonte er.

Eine Änderung des Bundesjagdgesetzes soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur „Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften“ umsetzen. Der EGMR hatte festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft für Grundeigentümer, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung ist. Auf Antrag soll er seine Grundfläche aus ethischen Gründen zum befriedeten Bezirk erklären lassen können

Ulrich Schlüter
Ulrich Schlüter Redaktion Brake