Elsfleth - Zum Ende des Jahres läuft die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes aus, mit dem bisher die Schulsozialarbeit an Grundschulen finanziert wurde. Wie es im Präventionsausschuss der Stadt, der am Donnerstag zum letzten Mal in diesem Jahr tagte, hieß, könne mit den vorhandenen Mitteln die Schulsozialarbeit in Elsfleth jedoch noch bis 30. Juni 2014 fortgeführt werden.
Die bisherige Schulsozialarbeiterin Petra Weniger hört jedoch ebenfalls zum Jahresende auf, ihre Nachfolge tritt Marco Busch an, so Ausschussgeschäftsführer Andreas Haane.
Wie es ab Juli 2014 dann mit der Schulsozialarbeit in Elsfleth weitergehen werde, sei bislang aber noch unklar, sagte Barbara Gundlach vom Fachbereich Zentrale Dienste der Stadt. Der Bund habe zwar ein Gesetz erlassen, nachdem er ab kommenden Jahr die Grundsicherung im Alter zu 100 Prozent übernehmen wird, um die Kommunen zu entlasten. Von diesen Einsparungen profitiere die Stadt aber nicht im vollen Umfang und könne diese Mittel daher nicht zur Weiterführung der Schulsozialarbeit veranschlagen, so Gundlach weiter. Der Bund stelle die Geldmittel zunächst dem Land Niedersachsen zu Verfügung. Das wiederum verrechnet die Summen erst mit eigenen Auslagen, bevor es die Restmittel an den Landkreis weiterleite. Und dieser sei nicht verpflichtet, sie für die Schulsozialarbeit zu verwenden, wurde betont.
Dass die Schulsozialarbeit in Elsfleth sehr wichtig sei, machten die Vertreter der Schulen in der Sitzung klar. „Schulsozialarbeiter sind dringend nötig, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgesehen sind“, sagte zum Beispiel Oberschulrektor Jochen Wessels. Und von der Grundschule Alte Straße ergänzte Konrektor Sönke Ehmen: „Es wäre katastrophal, wenn die geschaffenen Strukturen für die Schulsozialarbeit jetzt zusammenbrechen. Die Kosten, die letztendlich daraus entstehen, sind höher als die für die Sozialarbeit.“
Es wurde angeregt, dass die drei Elsflether Grundschulen einen Antrag auf Weiterfinanzierung bei der Stadt stellen sollen. Diese wiederum habe dann einen klaren Handlungsauftrag und könne ihrerseits einen Antrag beim Landkreis stellen, um sich die Kosten erstatten zu lassen. Bis zur nächsten Sitzung des Finanz- und Planungsausschusses soll ein entsprechender Antrag formuliert sein, hieß es am Donnerstag.
