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Zweite Phase der Bürgergeld-Reform Mehr Geld für Qualifikation von Langzeitarbeitslosen

Anlaufstelle für neue Qualifizierungsmaßnahmen: die Agentur für Arbeit.

Anlaufstelle für neue Qualifizierungsmaßnahmen: die Agentur für Arbeit.

dpa-Zentralbild

Emden - Arbeitslose, die sich gemeinsam mit dem Emder Jobcenter auf eine Qualifizierungsmaßnahme einlassen, bekommen künftig monatlich 150 Euro zu ihrem Bürgergeld hinzu, für kürzere Maßnahmen immerhin noch 75 Euro. Wer dagegen eine umfangreichere Umschulung anstrebt, bekommt bereits nach erfolgreicher Zwischenprüfung eine Prämie von 1000 Euro, bei einem erfolgreichen Abschluss 1500 Euro. Mit diesem und weiteren Veränderungen geht die zu Beginn des Jahres gestartete Reform des Bürgergeldes (ehemals „Hartz IV“) in die zweite Phase. Jobcenter-Geschäftsführer Bernd Leiß spricht von einem „erweiterten Instrumentenkasten“, mit dem Langzeitarbeitslose nun gezielt qualifiziert werden können, um bestenfalls wieder den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Neue Perspektiven

„Durch gezielte Qualifizierung werden neue berufliche Perspektiven geschaffen und eine dauerhafte Beschäftigung am Arbeitsmarkt erreicht“, ist Leiß überzeugt. Er verspricht sich durch den Wegfall des „Vermittlungsvorrangs“ hin zur beruflichen Weiterbildung nachhaltigere Erfolge. Bislang waren die Jobcenter gehalten, möglichst viele Erwerbslose möglichst schnell wieder in Arbeit zu bringen. Nicht immer war das dann aber von Dauer, nicht selten beschränkte sich der jeweilige Job auf eine befristete Zeit. Das soll sich mit einer entsprechenden Ausbildung ändern, zumal die Wirtschaft dringend qualifiziertes Personal braucht.

Den Druck nehmen

Zum Jahreswechsel waren das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt worden. Im ersten Schritt wurden die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um das Vermögen und das Wohnen der Arbeitslosen eingeführt. Damit sollte der Druck von den Betroffenen genommen werden, ihr Erspartes zu verlieren. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt nun außerdem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen. Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt.

Mehr Vertrauen

Davon, dass die Langzeitarbeitslosen künftig statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung, die auch mit der einen oder anderen Sanktionsandrohung verbunden war, jetzt ein Kooperationsplan verabredet wird, verspricht sich Leiß zudem eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und dem Kunden. Wobei: Die Zahl der Sanktionen war in Emden in den vergangenen Jahren immer vergleichsweise gering. Dennoch spricht der Jobcenter-Chef jetzt von einer noch größeren Vertrauensbasis.

Trotz der gesetzlichen Veränderungen im Zuge des Bürgergeldes erwartet Bernd Leiß nun keinen Ansturm auf die Qualifizierungsangebote. Gleichwohl stehen ausreichend Mittel und auch Bildungsträger bereit, um das eine oder andere voranzubringen. „Am Geld wird es nicht scheitern“, hatte der Jobcenter-Geschäftsführung bereits zu Beginn des Jahres angekündigt.

Jens Voitel
Jens Voitel Emder Zeitung
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