Emden - Was kann man tun, damit Schüler sich im Bus korrekt verhalten? Dieser Frage sind die Leitung der Schule Wybelsum mit Vertretern des Emder Busunternehmens Reiter’s nachgegangen. Anlass war ein Vorfall am 10. Mai, bei dem ein Fahrer Schüler aus dem Anhänger eines Buszuges zwei Haltestellen nach der Schule auf dem Nachhauseweg aus dem Bus geworfen hatte. Die Kinder hätten sich so verhalten, dass sie andere gefährdeten, hatte die Geschäftsführerin des Busunternehmens, Marion Gravemann, auf Anfrage mitgeteilt.
„Das war ein sehr gutes Gespräch“, sagte Schulleiter Raimund Harms dieser Redaktion. Er lege Wert darauf, dass es ihm „nicht um Schuldzuweisungen“ gehe. Es sei vielmehr sein Anliegen, dass die Kinder zukünftig sicher transportiert werden und es zu keinen Zwischenfällen kommt.
Begleitung der Fahrten
So sieht es auch Marion Gravemann. „Wir haben mit der Schulleitung und mit unserem Auftraggeber (das sind die Stadtwerke Emden) sehr konstruktive Gespräche geführt“. Dabei sei abgestimmt worden, „welche Maßnahmen eingeleitet werden, um künftig ein Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern im Bus zu vermeiden, sodass eine sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet werden kann“. Die Details gab Gravemann nicht bekannt: „Diese Abstimmungsergebnisse werden wir gemeinsam umsetzen.“
Harms verwies, wie auch Gravemann es bereits tat, auf den Verkehrssicherheitstag in der kommenden Woche. Da lernen die Kinder richtiges Verhalten im Bus und worauf geachtet werden muss.
„So etwas ist wichtig und kann vielleicht noch intensiviert werden“, sagte Harms. Aber auch er will erst einmal abwarten, wie sich die Situation entwickelt, wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Eine davon ist die Begleitung der Schülerfahrten durch einen Erwachsenen. Dies ist, laut Gravemann, bereits in den Spitzenzeiten durch einen Vertreter des Stadtverkehrs Emden, also der Stadtwerke, geschehen.
Als problematisch haben sich die Anhängerbusse erwiesen. Dort sind die Schüler, bis auf eine Kamera, unbeaufsichtigt.
Rechtlich korrekt?
Ob der Fahrer sich gesetzeswidrig verhalten hat, als er die Kinder auf der Weg von der Schule in die Innenstadt an einer Haltestelle im Wohngebiet von Wybelsum aussetzte, ist nicht so einfach zu klären. Der Fahrer hat zunächst Hausrecht im Bus und kann Passagiere des Busses verweisen. Im Schülertransport gelten aber andere Regeln. Vor allem bei Kindern unter 13 Jahren. Dann könnte dies als „Aussetzung“ gewertet werden. Dies entspricht einem Straftatbestand, der laut Gesetz mit Haft geahndet wird.
