Aurich/Emden - Der 29-jährige Emder, der vor dem Landgericht Aurich wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner schlafenden minderjährigen Freundin sowie wegen Drogenhandels angeklagt ist, sollte in eine Entziehungsanstalt geschickt werden. Diese Auffassung vertrat der psychiatrische Sachverständige Egbert Held.
Gegenüber dem Gutachter hatte der Angeklagte angegeben, seit seinem 14. Lebensjahr Cannabis geraucht zu haben. Im Alter von 17 Jahren seien Amphetamin und in erheblichem Maße auch Alkohol hinzugekommen. Seit seiner Volljährigkeit ist Kokain die von ihm bevorzugte Droge. Er habe täglich bis zu zehn Gramm konsumiert, gab der Emder gegenüber dem Sachverständigen an. „Diese Mengenangabe erschien mir etwas überdimensioniert“, merkte Experte Held kritisch an. „Das war nur einmal so viel“, ruderte daraufhin der Angeklagte zurück.
Verminderte Schuldfähigkeit?
Von einer verminderten Schuldfähigkeit ging der Sachverständige nur bei der ersten Vergewaltigung aus. Der Angeklagte und seine zur Tatzeit im Oktober 2021 15-jährige Ex-Freundin hatten übereinstimmend angegeben, dass man an diesem Abend ausgiebig gefeiert und viel Alkohol getrunken habe. Aufgrund der Alkoholisierung könne der Angeklagte bei dieser Tat in seiner Steuerungsfähigkeit erhebliche eingeschränkt gewesen sein, meinte der Psychiater.
Widersprüchliche Angaben
Zwischendurch wurde es etwas absurd, als der Sachverständige den Angeklagten noch einmal zur Menge des Drogenkonsums zu den angeklagten Tatzeiträumen befragte. „Zu den Tatzeiten mindestens ein halbes Gramm abends“, antwortete der Emder. Das rief den Staatsanwalt auf den Plan. „Wie können Sie sich daran erinnern, wie viel Sie bei den konkreten Vorfällen konsumiert hatten? Sie haben doch behauptet, die Vorfälle hätte es nicht gegeben“, machte er den 29-Jährigen auf seine widersprüchlichen Angaben hin.
Verteidiger sorgt für Verwirrung
Auch der Verteidiger sorgte für Verwirrung, weil er dem Gutachter angesichts der bestreitenden Einlassung des Angeklagten eingehend zur Wechselwirkung von Alkohol und Kokain sowie zu dem Thema, ob Kokain-Konsum nicht zu einem Mangel an Empathie führe, befragte. Wohin die Fragen führen sollten, erschloss sich den Prozessbeteiligten nicht unbedingt.
Entzug empfohlen
Am Ende war aber klar, dass der Sachverständige die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt empfahl. Es bestünde nach seiner Ansicht zumindest ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und dem Drogenhandel. Der Emder hatte angegeben, durch den Verkauf von Drogen seinen eigenen Konsum zu finanzieren.
Nach Ansicht des Sachverständigen sollte die Therapiedauer zwei Jahre betragen. Die Prognose sei insgesamt positiv, weil der Angeklagte durch die Untersuchungshaft und die damit verbundene Abstinenz seine kognitiven und Kritik-Fähigkeiten verbessert habe.
Unterdessen wurde ein Fall der insgesamt vier angeklagten Vergewaltigungen eingestellt. Die Nebenklägerin konnte nicht mehr genau sagen, ob sich der Angeklagte drei- oder viermal an ihr verging, während sie schlief.
Der Prozess wird fortgesetzt.
