Emden - Was am 24. April im Detail geschehen ist nördlich von Juist und Norderney, ist bislang immer noch nicht endgültig geklärt. Bei der Kollision der „Petra L.“ mit einer Offshore-Windkraftanlage wurde ein riesiges Loch in den Rumpf des Schiffes gerissen. Wie es dazu kam, ermittelt derzeit die Wasserschutzpolizei. Der Fall wirft Fragen auf, die wir mit Polizeihauptkommissar Jann Trauernicht erörtert haben.
Was hat der Kapitän getan, was hätte er tun müssen ?
Fest steht nach den bisherigen Ermittlungen der Wasserschutzpolizei Emden, dass sich der Schiffsführer bei der Verkehrszentrale Ems gemeldet hat – allerdings ohne den Schaden anzugeben, sondern nur mit dem Hinweis, den Emder Hafen anzusteuern. Wie Jann Trauernicht erläutert, wäre in diesem Fall auch nicht die Verkehrszentrale des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ems-Nordsee an der Knock erster Ansprechpartner gewesen, sondern die Verkehrszentrale Wilhelmshaven, die den Schiffsverkehr in der Deutschen Bucht überwacht. Die Havarie ereignete sich nicht in deutschem Hoheitsgebiet, sondern in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone, wo laut UN-Seerechtsübereinkommen für den Küstenstaat begrenzte Rechte und Hoheitsbefugnisse gelten. Dort greift zum Beispiel nicht unbedingt deutsches Strafrecht.
Welche Behörden werden sonst noch informiert ?
Ist Wilhelmshaven von einem Kapitän über eine Havarie informiert worden, wird die Meldung an die Wasserschutzpolizei weitergeleitet. Die Beamten gehen an Bord, nehmen den Unfall auf und begutachten den Schaden. Parallel dazu werden die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) sowie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Kenntnis gesetzt. Letztere deshalb, weil zu klären ist, ob der betreffende Schiffsführer möglicherweise so stark gegen Vorschriften verstoßen hat, dass beispielsweise eine Rückstufung seines Patents in Frage kommt.
Wer kontrolliert und ahndet Verstöße auf See ?
Die GDWS ist zuständig für einen „flüssigen und sicheren Verkehr auf den Seeschifffahrtsstraßen“. Sie betreibt acht Verkehrszentralen an Nord- und Ostsee, die per Radar alles im Blick haben, was sich im Schiffsverkehr tut. Schiffe der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der Wasserschutzpolizei, aber auch des Zolls und des Bundesgrenzschutzes (jenseits des Küstenmeeres) verfolgen beziehungsweise ahnden Ordnungswidrigkeiten auf See. Die Wasserschutzpolizei übernimmt den „repressiven“ Part, also die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Eine Aufgabe, die nicht immer ganz einfach ist. Im Fall der „Petra L.“ zum Beispiel gibt es keine elektronischen Aufzeichnungen, weil das Schiff keinen automatischen Schiffsdatenschreiber hat (Vorschrift erst bei Schiffen ab 3000 BRZ / „Petra L.“ 1162 BRZ). Daten aus dem obligatorischen Schiffstagebuch (Pausen, Wetter, Wachwechsel und mehr) liegen vor.
Und was macht die Bundesstelle ?
Wenn es um die Aufarbeitung eines Schiffsunfalls geht, übernimmt die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung eine ganz entscheidende, auf die Zukunft gerichtete Aufgabe. Sie betreibt ihrerseits Ursachenforschung, aber nicht, um den möglichen Verursacher einer Havarie zu ermitteln und zu sanktionieren, sondern um Empfehlungen aussprechen zu können, damit solche Unfälle künftig vermieden werden. Auf der Website der BSU sind laufende Untersuchungen aufgelistet, darunter der „schwere Seeunfall“ der „Petra L.“. Ebenso interessant (aus Emder Sicht): Auch der Lotsenversetzunfall des Autotransporters „Supreme Ace“ am 15. Januar 2023 in der Emsmündung und die Grundberührung des Autotransporters „Parana“ (ebenfalls in der Ems) am 9. Dezember vergangenen Jahres sind dort aufgeführt.
Wie geht es bei der „Petra L“. weiter ?
Was letztlich genau an Bord der „Petra L.“ geschah, damit es zu der ersten schweren Kollision mit einer Windkraftanlage auf See kommen konnte, ist noch nicht geklärt. Aktuell befindet sich das Schiff bei der Werft EWD. Einiges hängt noch von einer Aussage des Kapitäns ab, um vor allem solche Havarien künftig zu vermeiden. Doch der Kapitän schweigt bisher. Jann Trauernicht hatte sich erhofft, dass das Statement den Vorgang erhellen könnte und so weitere Ermittlungsansätze geliefert werden. Aber daraus wurde nichts. Für die Polizei ist damit die Arbeit an diesem Fall beendet. Die BSU hat übernommen.
