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Zweijährigem aus der Krummhörn droht Abschiebung Kranker Mohammed möchte in Deutschland bleiben

Leidet am sogenannten Crouzon-Syndrom, einer genetischen Erkrankung: der zweijährige Mohammed Abdallah.

Leidet am sogenannten Crouzon-Syndrom, einer genetischen Erkrankung: der zweijährige Mohammed Abdallah.

privat

Krummhörn - Der zweijährige Mohammed steht vor einer ungewissen Zukunft. Er ist schwerst behindert, leidet am sogenannten Crouzon-Syndrom, einer genetischen Erkrankung, bei der sich Schädeldecke und Gesichtszüge verknöchern. Der Schädel wächst nicht normal, Gehirnschäden drohen. Seine Hörfähigkeit ist bereits stark eingeschränkt, ähnliches droht den Sehfähigkeiten. Nun laufen er und seinen beiden Eltern Fatma und Ibrahim Abdallah auch noch Gefahr, abgeschoben zu werden. Jeden Tag könnte das geschehen. Erst am 18. Februar endet die Abschiebungsfrist. Drei Wochen banges Warten. Vertreter des Krummhörner Asylkreises sind sauer.

2022 von Gaza nach Deutschland

Die Familie kam Ende 2022 aus Gaza nach Deutschland, flüchte mehr als 3000 Kilometer bis in den Landkreis Aurich, genauer gesagt, ins 700-Einwohner-Dorf Rysum in der Gemeinde Krummhörn. In Deutschland, so die Hoffnung der Palästinenser, könne dem Jungen medizinisch geholfen werden. Etwas, das im Gaza-Streifen – auch vor Ausbruch des aktuellen Krieges – nicht möglich gewesen sei. Dazu käme, dass der Junge in seiner Heimat Stigmatisierungen ausgesetzt sei. Jetzt könnten der Familie aber die EU-weite Dublin-III-Verordnung einen Strich durch die Behandlung machen.

Abschiebung nach Spanien droht

Die Familie kam über Spanien nach Deutschland. Nach europäischer Rechtsprechung müssten sich spanische Behörden um das Asylverfahren kümmern – und im Falle des zweijährigen Mohammeds müssten sich spanische Ärzte um die Behandlung kümmern. Das hätte, so fürchten die Familie und Vertreter des Krummhörner Asylkreises, allerdings erhebliche Wartezeiten zu Folge, weil bereits abgeschlossene, fachärztliche Untersuchungen wiederholt werden müssten. Zeit, die der Junge aus Sicht der Eltern, des Asylkreises und der Fachärzte nicht hat. „Dies würde mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhandene gesundheitliche Schädigungen verfestigen und bleibende Folgeschädigungen nach sich ziehen“, schreibt der Asylkreis in einer umfangreichen Stellungnahme.

Das hätte in der Nacht vom 14. auf den 15. Januar auch nichts mehr genutzt. Da standen die Behörden vor der Tür. Die Abschiebung sollte vollzogen werden. Sollte, weil Familienvater Ibrahim zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Die Abschiebung scheiterte. Wäre er anwesend gewesen, wäre die Familie nun in Spanien. So konnten sie bisher bleiben. Bis die Behörden wiederkommen. Ein Schwebezustand, der die Eltern nach eigener Aussage kaum noch schlafen lässt.

Hoffnungsschimmer vom Landkreis Aurich

Der Landkreis Aurich mit der zuständigen Ausländerbehörde will sich gegenüber der Redaktion zu dem Fall nicht äußern. „Aus Datenschutzgründen werden grundsätzlich keine Angaben zu Einzelfällen gemacht“, schreibt ein Sprecher. Allerdings: Es gibt für die Familie einen Hoffnungsschimmer. Der befindet sich am Ende der schriftlichen Mitteilung aus dem Auricher Kreishaus. Darin heißt es: „Im vorliegenden Fall endet die Rücküberstellungsfrist in Kürze. Es ist fraglich, ob aufgrund der kurzen Zeit bis dahin ein weiterer Rücküberstellungsversuch erfolgen wird.“ Es scheint also, als stünde ein zweiter Abschiebeversuch nicht weit oben auf der Prioritätenliste der Ausländerbehörde. Ein Lichtblick für Fatma, für Ibrahim – und für den zweijährigen Mohammed.

Peter Saathoff
Peter Saathoff Emder Zeitung
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