Krummhörn - Aufatmen im Haus Abdallah: Die Frist zur Abschiebung ist verstrichen. Fatma, Ibrahim und der zweijährige Mohammed Abdallah aus Rysum im Landkreis Aurich werden nach geltendem Recht in Deutschland bleiben können. Der Grund: Die sechsmonatige Frist für eine Rückführung nach Spanien ist abgelaufen. In Spanien betraten die Flüchtlinge aus Gaza erstmals den Boden der Europäischen Union, nach europäischer Dublin-Regelung hätte sich nun Südwesteuropa um die Versorgung kümmern müssen. Diese Regel greift aber nur, wenn innerhalb von sechs Monaten die deutschen Behörden eine erfolgreiche Abschiebung durchgeführt hätten. Haben sie aber nicht. Mit Unterstützung von Anwalt und Krummhörner Asylkreis hatte sich die Familie gegen die drohende Abschiebung gewehrt.
Umzug bereits beantragt
Für die Familie heißt das nun, dass sie sich nicht nur weiter in der Bundesrepublik aufhalten dürfen, sondern – und für alle drei wohl deutlich wichtiger – dass nun auch die ersehnte Behandlung des Zweijährigen in greifbarer Nähe gerückt ist. Einen entsprechenden Antrag zum Umzug nach Würzburg habe die Familie bereits beim Landkreis Aurich gestellt, teilte ein Sprecher des Kreishauses gegenüber dieser Redaktion mit. In Würzburg, so die Hoffnung der Familie, gibt es Experten, die das sogenannte Crouzon-Syndrom behandeln können, unter dem Mohammed leidet. Das Crouzon-Syndrom ist eine genetische Erkrankung, bei der sich Schädeldecke und Gesichtszüge verknöchern. Durch die Verformung des Schädels kann es zu Gehirnschäden kommen. Im konkreten Fall hat der zweijährige Mohammed bereits die Hörfähigkeit verloren. Aktuell droht Blindheit, es kam bereits zu epileptischen Anfällen.
Flucht aus Gaza 2022
Die Familie hatte 2022 noch vor dem aktuellen Israel-Gaza-Krieg den Palästinenserstreifen verlassen, weil dort die medizinische Behandlung nicht möglich sei. Außerdem sei der Junge dort ausgegrenzt und manches Mal sogar mit Steinen beworfen worden. Ursprünglich, so der Plan der Eltern, wollten sie den Jungen behandeln lassen und dann so schnell wie möglich zurück nach Gaza kehren, wo sie ihre beiden älteren Söhne im damaligen Alter von neun und zehn zurückließen. Seit dem Beginn des aktuellen Kriegs am 9. November 2023 sei der Kontakt zu den beiden Söhnen allerdings abgebrochen. An eine Rückkehr nach Gaza ist zurzeit nicht zu denken.
Und noch ein Wermutstropfen haftet an dem aktuellen Verbleib von Mohammed in Deutschland, ein dreistelliger. Weil Vater Ibrahim im Januar zufällig eine geplante Abschiebung verpasst hatte, muss der Landkreis Aurich nun ein Bußgeld feststellen, teilte der Behördensprecher mit. Bis zu 150 Euro werden fällig, so das Kreishaus. Für die Familie aber wohl eine verschmerzbare Investition in die Genesung ihres zweijährigen Sohnes.
