Aurich/Krummhörn - Sieben Jahre Gefängnis – so lautete das Urteil des Landgerichts Aurich für einen 38-jährigen Emder, der sich in der Krummhörn sexuell an den beiden Kindern seiner Lebensgefährtin vergangen hat. Ihm waren 170 Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern von 2019 bis 2022 vorgeworfen worden, die der Angeklagte bestritten hatte. Die Große Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Bastian Witte gab jedoch weder dem Beweisantrag statt, noch folgte sie dem Wunsch des Angeklagten, ihn freizusprechen. Vielmehr entsprach das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Situation ausgenutzt
Mit der Frage der Glaubhaftigkeit der Darstellung der beiden Mädchen – der Angeklagte hatte versucht mit einem entsprechenden Gutachten zu untermauern, dass die Kinder ihn zu Unrecht beschuldigt hätten – setzte sich das Gericht intensiv auseinander. „Es ist von entscheidender Bedeutung, wie die Aussage entstanden ist“, betonte der Vorsitzende. Der Stein wurde nämlich von dem jüngeren Mädchen, das beim ersten Missbrauch erst sechs Jahre alt war, ins Rollen gebracht. Dabei sprach das Kind überhaupt nicht vom Missbrauch, sondern bat die Mutter nur, nicht zur Arbeit zu gehen. Denn diese Situationen, wenn die Mutter zum Geldverdienen außer Haus war, hatte der Angeklagte ausgenutzt, um seine Gelüste an den kleinen Mädchen auszuleben.
„Bombe geplatzt“
Die Mutter konnte sich nicht erklären, warum ihre jüngste Tochter sie nicht zur Arbeit gehen lassen wollte. Ein böser Verdacht schwante ihr, als das Mädchen hinzufügte, dass der Angeklagte sie nicht mehr ausziehen solle. „Da ist die Bombe geplatzt“, sagte Richter Witte. Denn die Mutter stellte daraufhin ihren Lebensgefährten nicht nur zur Rede, sondern setzte ihn auch vor die Tür und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Auf Nachfrage der Mutter, ob der Angeklagte mit ihr auch etwas gemacht habe, gab die ältere Tochter zunächst nur zu, dass der Angeklagte ihr an den Po gefasst habe. Erst bei der Vernehmung durch die Polizei und einer Richterin kamen immer mehr und immer schwerwiegendere Dinge ans Licht, denen das Kind ab dem achten Lebensjahr ausgesetzt war.
Der Angeklagte hatte behauptet, dass das jüngere Mädchen immer zu ihm ins Bett gesprungen sei, sich selbst ausgezogen hätte und am ganzen Körper gestreichelt werden wollte. „Wenn ich die Aussage des Mädchens nehme und Ihre Angaben danebenlege, welche Aussage ist dann glaubhafter?“, stellte Richter Witte eine eher rhetorische Frage. Auch die Angaben des älteren Mädchens, so der Vorsitzende, erfüllten in vielen Aspekten die Kriterien realen Erlebens. Das Kind konnte Gefühle wie Ekel und Schmerzen, aber auch ungewöhnliche Details schildern. „Der Angeklagte hat ihr Verbote auferlegt. Sie hat dazu gesagt: ‚Er schreit mich dabei voll an‘“, nannte der Vorsitzende eines von vielen Beispielen.
Dinge nicht ausgedacht
Die Kammer war davon überzeugt, dass die Kinder sich die Dinge nicht ausgedacht hatten und sie ihnen auch nicht suggeriert worden sind. Die Mutter habe keinerlei Motiv gehabt, ihren Mädchen solche grässlichen Geschichten einzuflüstern, meinte der Vorsitzende. „Wenn die Mutter sich hätte trennen wollen, hätte sie das auch auf andere Art tun können“, stellte Witte fest. Das Gericht hatte also keinen Zweifel daran, dass sich alles so zugetragen hat, wie es von den Kindern berichtet wurde.
Der Haftbefehl gegen den Angeklagten bleibt aufrechterhalten, aber weiterhin außer Vollzug. Das ältere Mädchen wird unterdessen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung behandelt.
