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Streit vor Emder Arbeitsgericht Darf sich die Hochschule von ihrem Professor distanzieren?

Diesmal dauerte die Verhandlung fast drei Stunden: das Emder Arbeitsgericht.

Diesmal dauerte die Verhandlung fast drei Stunden: das Emder Arbeitsgericht.

Jens Voitel

Emden - Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Hochschule Emden/Leer und dem Emder Hochschulprofessor Dr. Reiner Osbild ist am Donnerstagnachmittag in die nächste Runde gegangen Er konnte aber auch diesmal nicht – nach einer immerhin zweieinhalbstündigen Verhandlung – zu einem Ende gebracht worden. Eine Entscheidung soll nun womöglich erst Ende August fallen. In dem juristischen Verfahren geht es im Kern darum, ob sich die Hochschulleitung von den Inhalten einer Lehrveranstaltung Osbilds distanzieren durfte. Und es geht um ein Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro sowie um die Übernahme von Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren fast 12 000 Euro. Diese Summen fordert der Volkswissenschaftler Osbild nach wie vor, weil er sich durch die Stellungnahme der Hochschulleitung zu seinem Script in einem hochschulinternen Netz „verunglimpft“ und in die rechte Ecke gestellt sieht. Zu Unrecht, wie der ehemalige Vorsitzende der ostfriesischen AfD immer wieder betont.

Nach ausführlicher Betrachtung der von den beiden Parteien in dicken Ordnern festgehaltenen gegenseitigen Beschuldigungen, unternahm Arbeitsgerichtsdirektor Eike Harm Calbow am Donnerstag noch einen offenbar allerletzten Versuch, eine einigermaßen gütliche Lösung im Streit der beiden Seiten zu finden. Aber sowohl die Möglichkeit einer Mediation, also einer Art Versöhnungsgespräch auf neutralem Boden, noch eine einvernehmliche Trennung mit entsprechender finanzieller Abfindung, kam in die nähere Betrachtung.

Opfer und Täter

So muss das Gericht nun entscheiden, ob die mehr oder weniger öffentliche Distanzierung der Hochschule von einem Professor in einem hochschulinternen Netz arbeitsrechtlich in Ordnung oder aber ein schwerer Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte eines Mitarbeiters war. Denn der sieht sich „verunglimpft“, kämpft er nach eigenen Angaben doch schon länger vergeblich gegen den Ruf, ein „AfD-Professor mit rechtsradikaler Gesinnung“ zu sein, wie er vor Gericht sagte. Der Anwalt der Hochschule regierte daraufhin nur mit den Worten: „Herr Osbild will sich hier als Opfer stilisieren.“

Umstrittene Inhalte

Wer da mehr Recht hat, hat das Arbeitsgericht allerdings nicht zu entscheiden. Dort geht es um etwas anderes, nämlich um die Distanzierung. Was genau in dieser stand, die nach wenigen Tagen schon wieder gelöscht wurde, zuvor aber theoretisch rund 4500 Hochschulmitarbeitern und Studenten zugänglich war, blieb am Donnerstag unausgesprochen. Es geht aber, so ist den Umschreibungen der Prozessbeteiligten zu entnehmen, um vermeintlich rechtsextreme und fremdenfeindliche Inhalt, mit denen die Hochschule nichts zu tun haben wollte. Osbild vertritt die Auffassung, dass es sich dabei „nur um Quellen Dritter“ handelte, also um Zitate aus wissenschaftlichen Quellen oder Veröffentlichungen. Der Hochschulleitung reichte der Inhalt dagegen aus, um sich als Bildungseinrichtung von diesen Quellen klar zu distanzieren. Ob sie dies in ihrer Funktion als Arbeitgeber des Professors so durfte oder damit vielmehr einen Mitarbeiter hochschulintern an den Pranger gestellt hat, muss nun das Arbeitsgericht entscheiden.

Klare Trennung?

Während der Verhandlung wurde deutlich, wie verhärtet die Fronten zwischen dem Hochschulpräsidium und dem Hochschulprofessor sind, dem bereits seit Jahren radikale und extreme Einstellungen vorgeworfen werden. Osbild will dagegen immer seine berufliche Tätigkeit und seine privaten und politische Tätigkeiten trennen, was wiederum schwierig, zumindest aber für einen Wissenschaftler nicht ganz so einfach ist. Ob ihm das gelingt, darüber gehen die Meinungen nicht nur bei seinen Kollegen, sondern auch bei den Studenten und der Öffentlichkeit weit auseinander. Und die Hochschulleitung kann nur sehr eingeschränkt agieren, zählt die Freiheit der Lehre doch zu den höchsten Gütern der Verfassung – auch wenn sich die Studenten über manche Inhalte der Osbild-Vorträge schon des Öfteren beklagt haben sollen. Aber auch das wird das Arbeitsgericht am 29. August nicht zu entscheiden haben.

Jens Voitel
Jens Voitel Emder Zeitung
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