Aurich/Emden - Eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren hat das Landgericht Aurich gegen einen 29-jährigen Emder verhängt. Die Große Jugendkammer hatte nach mehrtägiger Beweisaufnahme keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte im Zeitraum von Oktober 2021 bis Januar 2022 dreimal seine damals 15-jährige schlafende Freundin vergewaltigt hat. Außerdem hatte er ihr Kokain zum Konsum überlassen und mit Drogen gehandelt. Weil der Emder selbst kokainabhängig ist, ordnete das Gericht auch seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Keine Reue bis zum Schluss
Einsicht oder Reue waren beim Emder bis zum Schluss nicht zu spüren. Mit dem Begriff „Blödsinn“ kommentierte er den Tenor den Richter Bastian Witte verlas. Als der Angeklagte ein zweites Mal verbal in die Urteilsbegründung grätschen wollte, reichte es dem Vorsitzenden. „Wenn Sie sich noch einmal während der Urteilsbegründung rühren, dann gibt es Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Das ist hier kein Fernsehgericht, sondern real für Sie“, lautete die ruhige, aber klare Ansage von Richter Witte.
„So einfach ist es nicht“
Der Angeklagte hatte bestritten, dass er gegen ihren Willen mit seiner damaligen Freundin intim geworden war. „Wie meist in solchen Fällen steht Aussage gegen Aussage. Aber so einfach ist es nicht. Es gibt Kriterien, die wir überprüfen müssen“, erklärte der Vorsitzende. Dazu gehöre auch die Entstehung der Aussage der Ex-Freundin, die als Nebenklägerin am Verfahren beteiligt war. „Und die Entstehung der Aussage der Nebenklägerin macht sie besonders glaubhaft“, so Richter Witte. „Sie ist nie damit hausieren gegangen, hat nie gesagt, ‚Jetzt drücke ich dem Angeklagten eine rein und bring ihn ins Gefängnis‘“, stellte der Vorsitzende klar.
Denn die Sache kam erst ans Licht, als sich der Angeklagte und die Nebenklägerin am Rande des Matjesfestes stritten. Da war die Beziehung bereits beendet. „Du hast mich doch vergewaltigt“, entfuhr es dabei der emotional aufgewühlten Jugendlichen. Die Freundin ihres Bruders, die danebenstand, bekam das mit. Ihr vertraute sich die Jugendliche dann auch an. Die Freundin des Bruders bestärkte sie darin, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten.
Viel Alkohol im Spiel
Es war die erste Nacht, die der Angeklagte und die Nebenklägerin miteinander verbrachten. Beide hatten zusammen gefeiert und waren stark alkoholisiert. In seiner Wohnung wollte der Angeklagte Sex, die Nebenklägerin aber nicht. Sie wollte schlafen und gab ihm das deutlich zu verstehen. Nachdem sie eingeschlafen war, verging sich der Angeklagte an ihr, wovon die Jugendliche aufwachte. Eine solche Situation wiederholte sich im Laufe der Beziehung, die einige Monate dauerte, zwei weitere Male.
Mehr als sechs Jahre gefordert
Weil der Angeklagte beim ersten Vorfall erheblich unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand, konnte das Gericht nicht ausschließen, dass der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, sicher aber enthemmt war. Deshalb verhängte die Kammer in diesem Fall eine mildere Strafe als vom Staatsanwalt gefordert. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte auf eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und vier Monaten plädiert.
Am Ende belehrte Richter Bastian Witte den Emder über die Rechtsmittel, die ihm gegen das Urteil zur Verfügung standen. Als das Wort „Revision“ fiel, blieb der Angeklagte zwar stumm, nickte aber heftig mit dem Kopf.
