Emden - Erbbaurecht, das ist eine Methode, um auch denen das Bauen eines Ein- oder Mehrfamilienhauses zu ermöglichen, die kein Grundstück erwerben wollen oder die finanzielle Belastung nicht tragen können. Diese Idee, die vor allem zwischen den beiden Weltkriegen und nach dem Zweiten Weltkrieg häufiger angewandt wurde, erfährt nun eine Wiedergeburt. Den jüngsten Beschluss dazu im Stadtentwicklungsausschuss nahm die Fraktion Grüne feat. „Urmel“ zum Anlass, dieses Instrument in Emden weiter zu etablieren. Ein entsprechender Antrag ist jetzt dem Verwaltungsvorstand zugeschickt worden, um darüber in Kürze zu entscheiden.
„Erbbauzins ist ein Instrument der sozialen Wohnraumförderung“: Grünen-Ratsherr Christian Nützel. Bild: Ute Lipperheide
Einkommensgrenzen
In Emdens neuem und größtem Baugebiet Conrebbersweg-West – die Flächen gehören der Stadt – wird nun denen, die es wollen, ein Erbpachtgrundstück angeboten. Alle Ratsfraktionen befürworteten dies. Doch für die Grünen geht dieser Beschluss noch nicht weit genug.
„Für uns ist das der Einstieg in die Thematik“, sagte Grüne feat. „Urmel“-Fraktionsmitglied Christian Nützel. Seit längerem fordere seine Fraktion die Einführung von Erbpacht-Grundstückskauf, denn es sei ein Instrument für eine „sozial gerechte Liegenschaftspolitik“. Doch es müsse nun eine grundsätzliche Ausrichtung erfolgen, so der Grüne.
Die Fraktion wünscht sich, dass bei der Vergabe städtischer Grundstücke grundsätzlich – nicht als spezielle Verkaufsförderung für Conrebbersweg-West – neben dem Verkauf, zukünftig auch Erbpacht als Option eingesetzt werde.
Um den Erbbauzins als Instrument der sozialen Wohnraumförderung einzusetzen, damit bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, müsse dieser an Bedingungen geknüpft sein. Dazu gehören Einkommensgrenzen beziehungsweise Miethöhen, so der Ratsherr. Einkommensgrenzen sollten sich in den Größenordnungen bewegen, die für das Baukindergeld oder das für Mitte des Jahres geplante neue Wohneigentumsförderprogramm des Bundes vorgesehen sind. Dabei darf die Förderung nicht ein zu versteuerndes Jahreseinkommen mit einem Kind von 60 000 Euro übersteigen.
30 Prozent Sozialmieten
Außerdem will die Fraktion, dass die Stadt auch für den Mietwohnungsbau einen besonders günstigen Erbbauzinssatz in Aussicht stellt. Dann müssen sich jedoch die Bauherren dazu verpflichten, die Gebäude mit mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau zu belegen. Nützel: „Es gibt Städte, die für den sozialen Wohnungsbau einen Erbbauzins in Höhe von 1,5 Prozent des Grundstückswerts pro Jahr gewähren.“
