BENSERSIEL/AURICH - Wie hoch die zu veranschlagende Schadenersatzsumme im Streit um die Entlastungsstraße Bensersiel werden wird (wir berichteten am Sonnabend), will das Landgericht Aurich durch einen Gutachter klären lassen. Richter Wilhelm Diehl kam am Freitag beim groben Überschlag auf einen Betrag von 2,5 Millionen Euro als 'untere Grenze'. Klar war damit auch, dass der Streitwert von 100 000 Euro völlig unrealistisch ist. 'Er würde sich wohl bei 1,5 Millionen Euro bewegen', so Diehl. Sollten die Prozessbeteiligten auch gegen das landgerichtliche Urteil Rechtsmittel bis zum Bundesgerichtshof einlegen, würden sich allein für dieses Verfahren die Prozesskosten auf rund 220 000 Euro belaufen.
Das Rechenspiel während der Verhandlung vor dem Landgericht ging noch weiter. Als rechtmäßiger Grundstückseigentümer könnte der Kläger auch den Rückbau der Straße verlangen. 'Die Straße hat acht Millionen Euro gekostet, der Rückbau würde etwa zwei Millionen kosten', stellte der Vorsitzende nüchtern fest. Er machte auch klar, dass Versuche der Stadt, die Straße durch nachträgliche Bebauungspläne zur Legitimität zur verhelfen, nicht von Erfolg gekrönt sein werden. 'Das Kind ist in den Brunnen gefallen und da liegt es nun', meinte Diehl sehr anschaulich.
Es gäbe für die Stadt Esens aber sehr wohl einen Ausweg aus dem teuren Dilemma. Nämlich wenn sie sich mit dem Kläger vergleichen und einigen würde. So könnte die Stadt dem Grundbesitzer das Land abkaufen. Dann gäbe es keinen Kläger mehr, der die Fläche in den ehemaligen Zustand versetzt sehen will. 'Und wo kein Kläger, da kein Richter', meinte der Vorsitzende.
Alle Versuche von Rechtsanwalt Jan Böhmer, Anwalt der Stadt Esens, die darauf zielten, die Schadenersatzklage als unzulässig abzuschmettern, scheiterten. Der Vorsitzende erklärte, dass die Verjährungsfrist erst Ende des Jahres abläuft, die Stadt sehr wohl wusste, dass die Straße durch ein Vogelschutzgebiet führen würde und die Stadt auch durchaus der richtige Ansprechpartner für den Kläger sei.
Stellte sich die Frage, welches Ziel der Kläger verfolgte. Und das wurde ganz klar formuliert: Er will von der Stadt das Geld erhalten, das ihm zusteht. 'Die Stadt will erst mit uns verhandeln, wenn wir alle Klagen zurückziehen', sagte die Frau des Klägers. 'Es gab aus den Reihen des Rates auch das Wort: ‚Wir machen ihn pleite. Wir prozessieren ihn zu Tode‘.'
Aber Richter Diehl gab die Hoffnung auf eine gütliche Übereinkunft nicht auf: 'Wir wollen den Raum für eine Verständigung eröffnen.' Die Parteien haben bis zum 31. Dezember Zeit. 'Wenn bis dahin ein Verständigungsangebot im Raum steht, kann man darüber verhandeln. Wenn man nicht zu Potte kommt, setzen wir im Januar eine Entscheidung fest.'
Gemeint ist damit ein Feststellungsurteil als Teilurteil, in dem grundsätzlich über den Anspruch des Klägers entschieden wird. Dieses Urteil soll am 19. Januar gesprochen werden, falls es keinen Vergleich geben sollte. Die Höhe des Anspruchs soll anschließend durch einen Sachverständigen ermittelt werden.
