Aurich/Friedeburg - Der Friedeburger Christoph Rickels, der vor 13 Jahren Opfer einer Gewalttat wurde und seitdem behindert ist, hat vor dem Landgericht Aurich mit der Klage gegen seinen früheren Rechtsbeistand keinen Erfolg gehabt. Die 3. Zivilkammer wies die Klage des 33-Jährigen ab.

Die Richter konnten keine Pflichtverletzung des Anwalts aus Wittmund feststellen. Rickels meint, dass der Anwalt gravierende Fehler gemacht habe. Nach seiner Auffassung hätte der Jurist die Haftpflichtversicherung des Angreifers verklagen müssen, nachdem diese sich weigerte, das gerichtlich festgestellte Schmerzensgeld (200 000 Euro) zu zahlen. Aufgrund dieser Unterlassung müsse nun der Anwalt selbst oder seine Berufsversicherung die Schmerzensgeldansprüche begleichen. Das Fehlverhalten, das Rickels seinem früheren Anwalt vorwarf, konnte das Gericht aber nicht feststellen.

Vorschläge der Kammer, sich mit dem Anwalt gütlich zu einigen, hatte Rickels zuvor mehrfach abgelehnt. Dem Friedeburger steht nun das Rechtsmittel der Berufung offen.