ETZEL - Die durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zugesagte Transparenz lässt weiter auf sich warten. Zu dieser Erkenntnis kommt Andreas Rudolph, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) 'Lebensqualität' Horsten-Etzel-Marx in einer Pressemitteilung. Im September des vergangenen Jahres sei seitens der BI auf Grundlage des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) beim LBEG beantragt worden, Auskünfte über die von dort aus gegenüber IVG Caverns angeordneten Sicherheitsleistungen für den Rückbau der Kavernen in Etzel zu erhalten.
'Auf mehrmaliges Nachfragen der BI erteilte das LBEG dann Anfang Dezember einen ernüchternden Zwischenbescheid mit der wesentlichen Aussage, dass über die Höhe und die Modalitäten der angeordneten Sicherheitsleistungen zunächst keine Aussage getroffen werden könne, da das entsprechende Papier ,vielfach personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalte’. Die juristische Prüfung, ob der BI diese Daten zur Verfügung gestellt werden können, dauere derzeit noch an', berichtet Rudolph.
Für die BI sei absolut nicht nachvollziehbar, welche personenbezogenen Daten dieses Dokument enthalten soll, da es sich hierbei um eine Anordnung einer Behörde gegenüber einer Firma, also einer juristischen Person und nicht gegenüber einer natürlichen Person handele.
Der 'Lebensqualität'-Sprecher weiter: 'Auch das Argument, dass eventuell Geschäftsgeheimnisse der IVG bei der Offenlegung der Daten betroffen sein könnten, kann seitens der BI nicht hingenommen werden, da das öffentliche Interesse an einer finanziell abgesicherten Endverwahrung der Kavernen gegenüber dem privatwirtschaftlichen Interesse auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen deutlich überwiegt. Im Falle einer nicht unwahrscheinlichen Zahlungsunfähigkeit der IVG, besteht die begründete Gefahr, dass nicht nur die anfallenden Ewigkeitskosten, sondern auch die rücklagepflichtigen Rückbaukosten durch den Steuerzahler zu tragen wären.'
Der Hinweis, dass die IVG bereits einen Betrag von rund drei Millionen Euro insolvenzsicher hinterlegt habe, befriedige die Bürgerinitiative in keiner Weise, wird Vorsitzende Franz Kreutzburg in der Pressemitteilung zitiert. Alleine die Rückbaukosten für eine einzige Kaverne könnten auf eine Million Euro geschätzt werden.
Gegen den Zwischenbescheid des LBEG wurde laut BI-Mitglied Peter Prill Widerspruch eingelegt. Bei dem Auskunftsersuchen handele es sich eindeutig um einen rechtmäßigen Anspruch der Bürgerinitiative. Das NUIG sei die Umsetzung einer EU Richtlinie (2003/4 EG) und ermögliche der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen. Jede Person habe, ohne ein Interesse begründen zu müssen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle – in diesem Fall das LBEG –verfügt.
Wegen der überaus guten Erfolgsaussichten scheue man auch die verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung mit dem LBEG nicht, macht Andreas Rudolph deutlich. Hierbei stütze man sich auf entsprechende Gerichtsentscheidungen. Ob diese Auseinandersetzung tatsächlich notwendig wird, liege jetzt in Händen des Landesbergamtes und des vorgesetzten Wirtschaftsministeriums in Hannover.
