Friedeburg - Liegt ein kommunales Rechtsschutzbedürfnis vor? Und wie hoch liegen die Kosten, wenn die Gemeinde klagt, um die Klagefrist zu wahren? Diese Fragen, so lautete der Auftrag aller Mitglieder des Friedeburger Planungs- und Umweltausschuss am Donnerstag, soll die Verwaltung hinsichtlich der Zulassung des Rahmenbetriebsplans für die Storag Etzel GmbH kurzfristig beantworten.

Das Team von Bürgermeister Helfried Goetz wurde aber auch beauftragt, bei der Genehmigungsbehörde, dem Landesbergamt (LBEG), nachzufragen, um Antworten auf offene Fragen zu bekommen. Und die hatte der Verwaltungschef in der Sitzung vorher in seinen Ausführungen ausgemacht. Die berechtigten Interessen der Gemeinde Friedeburg, der Genehmigungsbehörde im Verfahren schriftlich mitgeteilt, sieht er nicht in allen Teilen des Papiers hinreichend berücksichtigt.

So sieht Goetz in der Zulassung keine Information zur eingeforderten Untersuchung von erhöhten Konvergenzraten (Verkleinerung der Kaverne), lediglich einen Hinweis, dass die jährlich zu überprüfende Senkungsprognose gegebenenfalls angepasst wird. In einer Nebenbestimmung werde ein Monitoring der Wasserhaltung und anderer Auswirkung vorgeschrieben, nicht jedoch eine Aussage zu den Sicherheitsabständen von Kavernen zur Wohnbebauung getroffen. Um eines Tages die Ewigkeitskosten – Verschließung der Kavernen und Rückbau obertägiger Anlagen – finanzieren zu können, muss die Storag GmbH Gelder ansparen. Die Höhe indes wird nicht genannt und kann somit nicht daraufhin überprüft werden, ob sie der späteren Erfordernis entspricht. Helfried Goetz: „Das LBEG hat keine Zweifel an der Standsicherheit der Kavernen, da diese bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorliegen musste.“

Eile ist geboten. Denn die Rechtsbehelfs- und Klagefrist endet einen Monat nach der Veröffentlichung der Zulassung, also am 29. Februar. Der Verwaltungsausschuss soll in der kommenden Woche die weitere Vorgehensweise entscheiden. Nach Ansicht von Ratsherr Björn Fischer (CDU), der das Engagement der Mitglieder der Bürgerinitiative „Lebensqualität“ lobte, sollte nicht geklagt werden. Dem LBEG sei zu danken, dass es der Kommune eine Beteiligung im Verfahren eingeräumt habe, was nicht selbstverständlich sei. Fischer plädierte vielmehr dafür, offene Fragen klären zu lassen und den Experten bei Storag und Landesamt zu vertrauen.

Das sah Stefan Gaidies („Die Friesen“) in der Diskussion gegenteilig, zumal die auf 50 Jahre ausgesprochene Zulassung für die Storag hinsichtlich der Hinweise fakultativ und damit nicht verpflichtend sei. Ihm sprang Doris Stehle (Grüne) zur Seite und sprach sich bei für eine 3D-Seismik aus, mit der nach Stand der Technik auch die Gesteinsstörungen oberhalb des Etzeler Salzstocks besser beschrieben werden könnten als mit der 2D-Technik. Zuvor hatten in der Einwohnerfragestunde BI-Mitglieder wie Vorsitzender Dr. Arendt Hindriksen und Wolfgang Rudolph bereits moniert, dass die Störung im Deckgebirge und die Sicherheitsabstände in der Zulassung nicht berücksichtigt wurden.

Detlef Kiesé
Detlef Kiesé Redaktion Wittmund