Friesland - In diesem Jahr sind die Abfallgebühren in Friesland um 9,5 Prozent gegenüber 2022 gestiegen – für das nächste Jahr will der Landkreis „eine Schippe drauflegen“: Die Abfallgebühren sollen 2024 um durchschnittlich 12,86 Prozent steigen.
Der Kreistagsausschuss für Abfallwirtschaft hat diesem Vorschlag der Verwaltung am Donnerstag einhellig zugestimmt. Die endgültige Beschlussfassung im Kreistag dürfte kaum mehr als Formsache sein. „Die Inflation trifft uns ziemlich hart“, führte Thorben Wehmeyer vom Fachbereich Umwelt als Grund für die Gebührenerhöhung an. Das schlage sich direkt in den Löhnen nieder. Auch die in Folge des Kriegs in der Ukraine gestiegenen Energiekosten führten zu höheren Aufwendungen.
Darüber hinaus gibt es nach Wehmeyers Worten erhebliche Unsicherheiten etwa auf dem Papier- und dem Kunststoffmarkt. Das könne sich auch zum Vorteil entwickeln in Form höherer Erlöse aus dem Verkauf dieser Wertstoffe. Grundsätzlich aber ist für 2024 erneut mit einer erheblichen Kostensteigerung für die Entsorgung zu rechnen. Die Ausschussmitglieder folgten dieser Argumentation ohne Diskussion. Uwe Osterloh (SPD) bezeichnete die Gebührenerhöhung als zumutbar. „So ärgerlich das für den Einzelnen ist – das ist eine Erhöhung mit Ansage und mit Augenmaß“, sagte Martina Esser (Grüne).
Denn bereits 2022 war deutlich geworden, dass es aufgrund der veränderten Weltlage nicht bei der seinerzeit beschlossenen Gebührenerhöhung bleiben wird. Deswegen hatten sich Verwaltung und Politik darauf verständigt, die Abfallgebühren laufend zu überprüfen und Jahr für Jahr anzupassen. Vermutlich steht schon für 2025 die nächste Gebührenerhöhung ins Haus –wegen der allgemeinen Preisentwicklung und weil die Entsorgungsdienstleistungen zum 1. Januar des Jahres neu ausgeschrieben. Und die neuen Verträge haben maßgeblichen Einfluss auf die Gebühren.
Was bedeutet die jetzt geplante Gebührenerhöhung für 2024 konkret für die Bürger? Die Verwaltung nennt folgende Beispielrechnung (Entsorgung inklusive Biotonne bei vierwöchentlicher Abfuhr): Ein-Personen-Haushalt 96,18 Euro (plus 7,94 Euro); Zwei-Personen-Haushalt 122,18 Euro (plus 11,24 Euro); Vier-Personen-Haushalt 174,18 Euro (plus 17,84 Euro).
