Sande - Peter Schmidt ist sauer. „Schon wieder ist hier der Bauhof durchgegangen, hat etliche Büsche und Hecken beschnitten, Beete gepflegt, anderswo aber nicht. Es wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Auf einigen Grundstücken wird die Grünpflege gemacht, auch die Parkbuchten werden schön in Form gebracht, bei anderen aber nicht.“ Peter Schmidt will das so nicht mehr hinnehmen. Welcher Regel folgt das Vorgehen, fragt sich der Anwohner der Straße „Am Leit“ in Sanderbusch.
Pflege von Randstreifen, die der Gemeinde gehören
Bei einigen Anwohner gebe es Randstreifen von 50 bis 60 Zentimeter Breite, an der Grundstücksgrenze, die zwar im Eigentum der Gemeinde liegen, aber von den Anwohnern zu pflegen sind. Grundsätzlich, aber wohl auch nicht immer und nicht unbedingt, denn bei einigen kommen Mitarbeiter des Bauhofs vorbei und schneiden die Hecke oder die Büsche – so hat es Peter Schmidt beobachtet. Bei anderen Anliegern reiche das Grundstück aber direkt bis zur Straße. Klar, dass dann der Eigentümer in jedem Fall selber für die Pflege verantwortlich ist.
Es selber gehört zu denen, die einen Streifen im Eigentum der Gemeinde mitpflegen. „Einen Heckenschnitt wollte die Gemeinde bei mir aber nicht übernehmen, also habe ich es mir leicht gemacht und einen kleinen Zaun gesetzt“, berichtet er. Grundsätzlich ärgert er sich darüber, dass an vielen Stellen die Gehwege zuwachsen, weil Hecken immer breiter werden, sodass am Ende nur noch eine Person Platz hat.
Diese Hecke wuchert ungehemmt, mittlerweile ist sogar die Straßenlaterne ganz und gar darin verschwunden. Nur wenn man etwas sucht, findet man den Laternenmast noch
An einer Stelle zeigt er eine Hecke, die mittlerweile so breit gewachsen ist, dass die komplette Straßenlaterne darin verschwindet. „Wer nicht weiß, dass hier eine Laterne steht, der merkt das gar nicht. Noch nicht mal in der Dunkelheit, denn von der Beleuchtung kommt nichts mehr an“, berichtet er und wundert sich, dass die Gemeinde Sande hier nicht tätig wird: „Das gehört doch wohl zur Verkehrssicherungspflicht, oder?“, fragt er sich. Und dass es Bäume gibt, deren Äste so weit herunterhängen, dass er mit dem Wohnmobil nicht mehr durchpasse, das dürfte ja wohl auch nicht sein, meint er.
Verträge mit Anwohner geschlossen
Was ist da also los in Sanderbusch? Grundsätzlich müssten Anwohner laut Satzung der Gemeinde ihr eigenes Grundstück, den Gehweg und die Straße bis zur Mitte pflegen, also auch das Unkraut beseitigen und den Winterdienst übernehmen, erläutert Klaus Oltmann von der Gemeinde Sande auf Nachfrage. Bei einigen Grundstücken liege ein Randstreifen im Eigentum der Gemeinde, weil dort Leitungen verlaufen.
„Das ist damals mit vielen Anwohnern so geregelt worden, dass der Streifen mit in ihre Gartengestaltung integriert werden kann, dass sie aber kein Recht auf Schadenersatz haben, falls mal jemand an eine der Leitungen (Strom, Gas, Wasser) muss. Diese Verträge wurden vor 30/40 Jahren geschlossen. Es steht auch drin, dass sie an Nachfolger auf dem Grundstück weitergegeben werden müssen. Es denkt aber meist keiner daran, beim Hausverkauf darauf hinzuweisen“, erklärt Oltmann. Es ist also tatsächlich so, dass Grundstückseigentümer in etlichen Fällen einen Streifen ihres Grundstücks im Gemeindeeigentum pflegen und dazu auch verpflichtet sind.
Dass es bei der Grünpflege zweierlei Maß gibt, das kann Klaus Oltmann sich gut vorstellen. „In Sanderbusch liegt viel im Argen, da hat es wohl früher mal verschiedene Absprachen gegeben. Die sind aber natürlich rechtlich gar nicht haltbar“, sagt Oltmann. Weil die Arbeitsabläufe aber im Bauhof so notiert sind, werden sie routinemäßig Jahr für Jahr einfach so weitergeführt. „Da liegt noch ein großes Stück Arbeit vor uns, jemand aus der Bauabteilung muss mit dem Leiter des Bauhofs raus und jedes Grundstück muss angesehen werden“, erklärt er.
