Ein kleiner Teil von Eltern in Friesland wird zur Einrichtung einer IGS befragt, dazu noch mit dem Hinweis, dass sie selbstverständlich bei Befürwortung ihr Kind nicht zur IGS schicken müssen, und der Steuerzahler zahlt. Ist das Demokratie?
Dabei sind die Mehrkosten einer IGS erheblich. Eine 4-zügige IGS ohne Oberstufe hat 15 Funktionsstellen zuzüglich sechs Jahrgangsleitungen und sechs Fachbereichsleitungen gegenüber einer Haupt- und Realschule mit lediglich drei Funktionsstellen. Außerdem werden bei einer IGS die Funktionsstellen höher besoldet sowie mehr Anrechnungsstunden vergeben. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten belaufen sich auf jährlich etwa 150 000 €Euro.
Durch die geringere Unterrichtsverpflichtung der IGS-Lehrer ergeben sich für das Land weitere Mehrkosten gegenüber einer Haupt- und Realschule von erneut 150 000 Euro € im Jahr.
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Wollen vielleicht deshalb bestimmte Lehrkräfte aus ihrer Schule eine IGS machen, weil es ihnen dann finanziell erheblich besser geht? Schieben sie nur ideelle Gründe vor?
Ein weiteres Problem muss auch noch angesprochen werden. Nachweislich entspricht die Note „zwei“ eines IGS-Schülers in der Oberstufe der Note „vier“ am Gymnasium. Dies erklärt zwar einerseits, warum bei den Studienabbrechern IGS-Schüler besonders stark vertreten sind. Es zeigt aber auch, dass der IGS-Schüler mit Abiturnote „zwei“ den Studienplatz per Numerus clausus bekommt, der dem gleich starken oder sogar leistungsstärkeren Gymnasialschüler verwehrt bleibt. Diese Ungerechtigkeit muss behoben werden. Dies ist noch nicht einmal eine Gleichstellung der leistungsstärkeren Schüler sondern eine Benachteiligung.
Jürgen Bornefeld Obenstrohe