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Urteil im Falschgoldprozess Falsches Gold führt Schortenser ins Gefängnis

Oldenburg/Schortens - Keine goldenen Zeiten für den 27-Jährigen Tobias G. aus Schortens: Er muss für sein Geschäftsmodell, mit unechtem Gold möglichst viel Geld zu verdienen, mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren büßen. Im so genannten Falschgold-Prozess verwarf das Landgericht nach einem Verhandlungsmarathon am Mittwoch die Berufung und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Tobias G. nahm das Urteil kommentarlos und kopfschüttelnd zur Kenntnis. Es besteht noch die Möglichkeit der Revision.

Tobias G. bleibt wegen eines am Vortag verkündeten neuen Haftbefehls wegen weiterer Taten, die nicht Teil dieser Verhandlung waren, weiter in Haft. „Wir verhandeln hier nur die Spitze des Eisbergs“, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Wertlose Ware vergoldet

Nach Auffassung der Kammer hat sich der Schortenser in 32 Fällen des Betrugs strafbar gemacht, weil er im Internet mehr als zwei Jahre lang gefälschte Krügerrand-Münzen und unechte Goldbarren angeboten und bei den Käufern den Eindruck erweckt hatte, sie erwürben echtes Gold. In den Verkaufsangeboten auf Ebay und Ebay-Kleinanzeigen soll es für die Käufer nicht erkennbar gewesen sein, dass sie letztlich auf Ramschware aus China boten. Das Gericht erkannte auch deshalb auf Betrug, weil der Angeklagte ganz genau wusste, dass es unechte Ware war er mit marktschreiereischen Begriffen in den Angeboten seine Kunden hereingelegt habe. Formulierungen wie „vorsichtshalber unecht/ungeprüft“ seien nur Fassade gewesen und sollten etwaige Haftungsrisiken ausschließen. Tobias G. hatte sich vor seinem Geschäftsmodell sogar von Anwälten beraten lassen, wie er sein Verkaufsangebot zu formulieren habe, damit er „keinen Fehler macht“.

Von Burger-Gold und viel Papier-Geld

Schortens

Aber den hat er längst: Der Angeklagte war bereits im November 2019 vom Amtsgericht Jever in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht wertete damals allerdings nur 24 Taten als Betrug, das Landgericht in Oldenburg schloss in sein Urteil acht weitere Taten ein. Strafmildernd wertete das Gericht unter anderem, dass der Beschuldigte in zwei Fällen Entschädigungen geleistet hat und weil es – so der Richter – „die Opfer mit ihrer Sorglosigkeit dem Täter auch ziemlich leicht gemacht haben“.

151000 Euro „verdient“

Mit den Gold-Geschäften soll Tobias G. mehr als 150 000 Euro eingenommen haben. Einige Beträge – unter anderem die bereits gezahlten Entschädigungen an zwei Opfer sowie Geschäfte, die angeblich in bar abgewickelt worden sein sollen, und sich nicht zweifelsfrei nachweisen lassen – wurden abgezogen, so dass der Staat nun den Restbetrag von gut 113 000 Euro einfordert.

PLÄDOYERS IM FALSCHGOLDPROZESS „Goldjunge“ aus Schortens drohen drei Jahre Gefängnis

Oliver Braun
Oldenburg

Tobias G. hatte bis zuletzt beteuert, dass er in seinen Angeboten nichts verschleiert habe, keine absurden Preise gefordert habe, sondern die Kunden Gebote abgeben ließ und niemals in betrügerischer Absicht handeln wollte.

Oliver Braun
Oliver Braun Redaktion Jever
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