Schortens - Rund 50 Mal im Jahr rücken die drei Schortenser Ortsfeuerwehren völlig umsonst aus – es handelt sich in diesen Fällen um Fehlalarme. Tendenz: steigend, sagt Heiko Klein vom Fachbereich Ordnung der Stadtverwaltung. Denn: Die Zahl der Gewerbetriebe in der Stadt wächst und viele müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Brandmeldeanlage installieren. Wenn diese Anlagen aber nicht korrekt eingestellt sind, können sie Fehlalarme auslösen. Die Stadt hofft, mit einer neuen Gebührensatzung einen Anreiz zu schaffen, dass Betriebe ihre Brandmeldeanlagen genauer justieren.

Bislang hat die Stadt Fehlalarme spitz abgerechnet – nach Zahl der Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Stunden. Künftig soll ein Pauschalsatz von 708,52 Euro gelten, der ein gutes Stück über den durchschnittlichen Kosten für Fehlalarme der vergangenen Jahre liegt.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Einsätze zur Rettung von Menschen und Sachwerten fallen nicht unter diese Neuregelung. Wenn beispielsweise jemand in einem Mehrparteienhaus einen Rauchmelder in der Nachbarwohnung hört, sollte er unbedingt den Notruf wählen – statt abzuwarten, ob er „warme Füße“ bekommt, wie es Udo Borkenstein (SPD) im Fachausschuss für Ordnung und Verkehr formulierte. Auch wenn der Rauchmelder falschen Alarm gegeben hat, etwa, weil die Batterie schwächelt, fällt solch ein Einsatz nicht unter die Gebührenpflicht.

Jörg Grabhorn
Jörg Grabhorn Lokalredaktion, Jeversches Wochenblatt