Schortens - Die schwarz-grüne Mehrheitsgruppe im Schortenser Rat will mit einem Antrag an die Verwaltung die Gebührenordnung der Freiwilligen Feuerwehren anpassen und hat dabei besonders die Verursacher von Fehlalarmierungen im Blick, die ihre Brandmeldeanlagen offenbar nicht entsprechend warten oder erneuern.
Auf der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Accum vor wenigen Tagen wurde erneut berichtet, dass die Anzahl an jährlichen Fehlalarmen trotz vieler Bemühungen nicht abgenommen habe. Im Gespräch mit umliegenden Kommunen wurde mit Blick auf die hohe und für die Feuerwehren belastende Anzahl an Fehlalarmierungen auf die Gebührensatzung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr verwiesen. So hat etwa die Gemeinde Wangerland in ihrer Satzung einen gesonderten Passus aufgeführt, der bei einem Fehlalarm unter anderem eine zusätzliche pauschale Gebühr vorsieht.
Das sollte so oder ähnlich auch in Schortens möglich sein, so Axel Homfeldt (CDU) und Wolfgang Ottens (Grüne). Sie fordern daher, die in der Satzung genannten Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren zu überprüfen und erstens unter Berücksichtigung der Inflation und Kostensteigerungen auf den aktuellen Stand zu bringen und zweitens einen Passus neu hinzuzufügen, der eine gesonderte Gebühr bei Fehlalarmen behandelt.
„Hiermit soll ein Umdenken stattfinden, um als ein Beispiel Brandmeldeanlagen regelmäßig zu erneuern, zu prüfen und zu warten, um Fehlalarme zu reduzieren“, heißt es in dem Antrag von CDU und Grünen. Ein gesonderter Verweis auf Fehlalarme fehle aktuell in der Satzung der Stadt Schortens. Mit Stand April 2016 der Satzung sowie der Anpassung der Gebühren im Januar 2020 werde im Vergleich mit anderen Kommunen deutlich, dass die Schortenser Gebührensatzung überholt sei. Gemeinsam mit dem Stadtkommando solle daher die Gebührensatzung ergänzt und regelmäßig aktualisiert werden.
