Friesland - Zwei wichtige Beschlüsse zum Feuerwehrwesen standen an diesem Mittwoch auf der Tagesordnung des Kreistags des Landkreises Friesland. Sie wurden jeweils einstimmig und ohne Diskussion gefasst.
Zum einen geht es um die Truppführer-Ausbildung. Der Landkreis will diese Ausbildung jetzt selbst übernehmen und „möglichst zeitnah einen Lehrgang organisieren“, wie es in der Vorlage heißt.
Hintergrund: Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) kann den landesweiten Bedarf an Truppführer-Lehrgängen nicht erfüllen. Das führt zu Unmut in den Freiwilligen Feuerwehren auch in Friesland. Und vor allem: Es besteht die Gefahr, dass es zu einem Führungskräftemangel kommt, denn die Truppführer-Ausbildung ist Voraussetzung für weiterführende Lehrgänge.
Wie es mit der Truppführer-Ausbildung weitergeht, ist indessen offen. Das Land will die Truppmann- und Truppführer-Ausbildung grundsätzlich neu strukturieren. Die Lehrgänge sollen ab dem 1. Januar 2024 offenbar in den jeweiligen Ortswehren stattfinden und um E-Learning-Module ergänzt werden. Einzelheiten der Neuregelung stehen allerdings noch nicht fest.
Kommunen müssen mehr zahlen
Der zweite Beschluss des Kreistages betrifft die Katastrophenschutz- und Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Jever. Deren gebührenfähige Dienste sollen bereits ab dem kommenden Jahr mehr kosten. Das heißt, dass unter anderem auch die kreisangehörigen Kommunen ab dem nächsten Jahr mehr für Leistungen der FTZ zahlen müssen. Wie viel mehr – das lässt sich nicht beziffern, denn die Berechnung erfolgt im jeweiligen Einzelfall. Konkret sind etwa die Überprüfung oder Reparatur von Fahrzeugen gebührenpflichtig.
Deckungsgrad von nur 4,54 Prozent
Die aktuelle Gebührensatzung stammt aus dem Jahre 2001, heißt es in der Beschlussvorlage. Im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 hätten sich gebührenfähige Kosten von 798.500 Euro pro Jahr ergeben. Tatsächlich seien jedoch nur 36.250 Euro an Gebühren und Erstattungen eingenommen worden. Das entspricht einem Deckungsgrad von 4,54 Prozent. Diesen Anteil will der Landkreis mit der neuen Satzung auf etwa 15 Prozent steigern.
Zum Betrieb einer FTZ sind die Landkreise in Niedersachsen verpflichtet. Die Dienste solcher Einrichtungen sind unterteilt in gesetzliche, unentgeltliche Pflichtaufgaben und in gebührenpflichtige Leistungen.
