FRIESLAND - Im Jahr 2016 wurden in Niedersachsen 1428 Jugendliche unter 18 Jahren wegen akuter Alkoholvergiftung stationär im Krankenhaus behandelt (782 Jungen und 646 Mädchen). Im Vergleich mit dem Vorjahr ist das landesweit eine Steigerung von mehr als fünf Prozent: 2015 waren es 1351 Jugendliche, 726 Jungen und 625 Mädchen. Die Krankenkasse IKK classic hat dafür die aktuellen Daten vom niedersächsischen Landesamt für Statistik ausgewertet. Insgesamt ist 2016 in Niedersachsen die Anzahl der klinischen Behandlungsfälle wegen übermäßigen Alkoholkonsums mit 11 906 nahezu unverändert geblieben, 2015 waren es 11 910.
Im Landkreis Friesland erlitten 2016 insgesamt 179 Personen eine Alkoholvergiftung, die zum Klinikaufenthalt führte, drei mehr als im Jahr zuvor (2015: 176 Personen). Bei den unter 18-Jährigen im Landkreis erkannte die Kasse ebenso eine Steigerung: 2016 mussten 33 von ihnen wegen einer Alkoholvergiftung in stationäre Behandlung (21 Jungen, zwölf Mädchen), 2015 waren es 25 (zwölf Jungen, 13 Mädchen).
'Je früher Jugendliche anfangen Alkohol zu trinken, desto schwerwiegender können gesundheitliche und psychosoziale Folgen sein', warnt Peter Rupprecht von der IKK classic. 'Das liegt unter anderem daran, dass noch nicht vollständig ausgereifte Organe, wie beispielsweise das Gehirn, viel anfälliger für die im Alkohol enthaltenen Giftstoffe sind.' Eltern sollten deshalb darauf achten, ihren Kindern den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu vermitteln und vorzuleben. Die Krankenkasse erinnert in dem Zusammenhang an die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1), auf die Kinder zwischen zwölf und 14 Jahren Anspruch haben. Bei dieser Früherkennungsuntersuchung erläutert der Haus- oder Kinderarzt dem Jugendlichen auch individuelle Gesundheitsrisiken wie Rauchen, Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch und gesundheitsschädigendes Ernährungs- und Bewegungsverhalten.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nach dem Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen, es sei denn, sie sind in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person. Dann sind Bier, Sekt und Wein für 14-Jährige erlaubt. Spirituosen und alkoholische Mixgetränke sind bis zum 18. Geburtstag verboten.
