Friesland - Knapp die Hälfte aller Friesländer haben nun ihre zweite Impfung erhalten – da gibt es schon die ersten Nachfragen nach der dritten. Das hat der Vareler Arzt Jens Wagenknecht gestern in der Corona-Pressekonferenz des Landkreises berichtet. „Es gab schon Buchungen über das Online-Portal, wobei erst nicht ersichtlich war, dass es sich um die dritte Impfung handeln würde“, sagte Wagenknecht. Erst nach einer Prüfung sei dann festgestellt worden: Diese Menschen haben schon zwei Impfungen erhalten. „Für eine dritte Terminvergabe ist es jetzt natürlich noch viel zu früh.“

Wie Christian Neumann, Stableiter Impfzentrum, berichtete, seien derzeit 62 901 Menschen im Landkreis das erste Mal geimpft worden, das entspricht 63,73 Prozent. Einen vollständigen Schutz haben 43 610 Menschen (44,18 Prozent). Wobei er erneut betonte, dass dies die Zahlen der Haus- und Facharztpraxen sowie des Impfzentrums seien, die der Betriebsärzte seien immer noch nicht auswertbar.

Das Impfangebot für Kinder und Jugendliche werde sehr gut angenommen, die 150 Termine für diesen Sonntag seien ausgebucht. Kurzfristig könnten für den 20. und 22. Juli zusammen 800 Impfungen mit Moderna vergeben werden. Die Anmeldung erfolgt über das Impfportal des Landes.

70 Menschen stünden derzeit zwar auf der Warteliste, so Neumann, aber es handle sich nur um Termine in der Zukunft, weil ein aktueller nicht wahrgenommnen werden könne. Auf Wangerooge seien keine mobilen Impfaktionen mehr geplant, da einfach die Nachfrage nicht bestünde.

Sollten diejenigen, die an der kurzfristigen Impfaktion am 16. Juni beteiligt waren, noch keine Einladung für den zweiten Termin erhalten haben, mögen diese sich unter T  04461  /  919-7000 melden. Eigentlich sollten alle Betroffenen eine Einladung erhalten haben, aber es sei vorgekommen, dass jemand den Wartelistenplatz im Impfportal löschen wollte, dabei aber versehentlich diesen Zweittermin storniert hat. Nach der neuen Landesverordnung, die ab heute bis zum 3. September gilt, entfalle für Marktbeschicker die Maskenpflicht, sagte Dezernent Bernd Niebuhr. Für Gastronomen bestehe weiterhin die Pflicht zur Datenerhebung, auch wenn die Inzidenz unter zehn liege. Eine weitere Änderung: Liegt der Inzidenzwert unter 35 und sind Luftfilteranlagen im Raum vorhanden, dann reiche ein Abstand von einem Meter aus.