Friesland - Das Bestatterhandwerk muss als systemrelevanter Beruf behandelt werden, fordert Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter.

Einige Bundesländer wie Bayern, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sehen Bestatter inzwischen als systemrelevant an. „Von der Politik in Niedersachsen fühlen wir uns hingegen allein gelassen“, moniert Markus Gebauer, Pressesprecher des Bestatterverbands Niedersachsen. Der Verband habe auf Nachfrage weder auf Bundes- noch auf Landesebene eine Antwort der zuständigen Behörden erhalten.

Das Problem: Schon für die etwa 925 000 Sterbefälle, die Deutschland regulär im Jahr verzeichnet, fehlt es im Augenblick an ausreichend Desinfektionsmitteln, Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrillen und Einweghandschuhen. Der Verband beklagt, dass die Überlegungen des Bundes bezüglich der Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter bislang bei den Krankenhäusern, Altenheimen und Hospizen enden. Bestatter, Mitarbeiter in Krematorien und in der Friedhofsverwaltung sind nicht mit einbezogen worden.

„Man hat die Bestatter schlichtweg vergessen“, sagt Elke Herrnberger, Pressesprecherin des Bundesverbandes. Darauf weist der Verband die Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes hin. Systemrelevante Berufsgruppen werden bei der Verteilung von zur Verfügung stehenden Schutzmaterialien vorrangig ausgerüstet. Bestatter müssten stattdessen bislang auf überteuerte Händler zurückgreifen.

„In einigen Fällen ist es gelungen, zumindest eine Notbetreuung für die Kinder unserer Mitglieder zu erreichen“, erzählt Elke Herrnberg. Auch das ist sonst systemrelevanten Berufsgruppen vorbehalten. Bekannt seien die Restriktionen bei den Trauerfeiern, die aktuell nur im engsten Familienkreis und unter freiem Himmel zulässig sind. „Teilweise ist es so, dass Urnenbeisetzung herausgezögert werden, in der Hoffnung, dass in einigen Wochen eine Trauerfeier in größerem Umfang möglich ist“, sagt Elke Herrnberger. Bei Erdbestattungen sei das hingegen nicht möglich. Hier würden Beerdigungen teilweise mit Kameras aufgezeichnet und entweder im Stream den weiteren Angehören zugänglich gemacht oder bei einer späteren, gemeinsamen Feier gezeigt.


Der Wunsch des Bestatterverbands ist, alle Verstorbenen würdig und nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts zu versorgen und zu bestatten. Auch für die trauernden Angehörigen wollen die Bestatter da sein.

„Ohne ausreichende Materialien ist dies aber gefährdet“, so der Generalsekretär. Ob eine Ansteckung an einem an der Lungenkrankheit Covid-19 Verstorbenen möglich ist, ist bislang nicht eindeutig erwiesen. Neben der bisher belegten Tröpfcheninfektion sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) auch eine Schmierinfektion oder Ansteckung über die Bindehaut der Augen möglich. Deshalb müsse bei einer Covid-19-Todesursache der Verstorbene als infektiös behandelt und entsprechend gekennzeichnet werden, damit die Bestatter entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.

Das ist allerdings etwa in Wilhelmshaven nicht der Fall: „Den Bestattern wird beim Abholen der Verstorbenen kein Totenschein ausgehändigt“, sagt Markus Gebauer. „Der Schein muss stattdessen beim behandelnden Hausarzt abgeholt werden.“ Diese Besuche in den Arztpraxen sind für die Bestatter ein zusätzliches Infektionsrisiko. Hier fehle es an Unterstützung vonseiten der Politik und Gesundheitsbehörden. Es müsse jeder Verstorbene als infektiös behandelt werden, wenn die Todesursache nicht bekannt ist – dafür fehle bei Weitem die Schutzausrüstung. „Infektionsschutz ist im Moment absolut wichtig und auch Bestandteil der Ausbildung zum Bestatter“, sagt Elke Herrnberger.

Daher biete der Verband auch aktuelle Informationen zum Thema online an. 81 Prozent der Bestatter in Deutschland gehörten dem Bundesverband an. „Wir legen sehr viel Wert auf Aus- und Fortbildung. Im Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Bayern gibt es zum Beispiel eine eigene Lerneinheit für Hygiene- und Infektionsschutz“, so Herrnberger weiter.

Zwar gibt das RKI an, dass an Covid-19 Verstorbene zu behandeln seien wie Grippetote und gemäß der allgemeinen Hygiene-Maßnahmen für Bestatter. Der Bundesverband gibt jedoch eigene Hinweise und stellt eine Checkliste für dem Umgang mit infektiösen Verstorbenen auf seiner Internetseite zu Verfügung. Eine offene Aufbahrung ist im Fall eines Sterbefalls durch das neue Coronavirus ausgeschlossen. Auch vom Abschiednehmen am offenen Sarg ist abzuraten. Weitere Infos unter