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Verbot von Dünger Gegenwind für Landwirte

Friesland/Wittmund - Die Erwartung der Landvolkverbände, dass das Volksbegehren Artenschutz auf ein gesetzliches Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln an allen Gewässern und Gewässerrandstreifen abziele, ist nach Ansicht der Initiatoren des Volksbegehrens „komplett falsch“. Als „unfair“ bezeichnet der Kreisvorstandssprecher der Grünen in Wittmund, Dr. Arendt Hindriksen, die Kritik der Landvolkverbände Friesland und Wesermarsch an der Unterschriftenaktion von Nabu, BUND und Bündnis 90/Die Grünen für das Volksbegehren.

Frieslands Kreislandwirt Hartmut Seetzen hatte vergangene Woche das Volksbegehren als eine Gefahr für den Bestand vieler bäuerlicher Betriebe beschrieben. Er verwies außerdem auf das bestehende Bündnis „Niedersächsischer Weg“ der Landvolk- und Umweltverbände.

In einer Pressemitteilung der Grünen aus Friesland und Wittmund sowie in einer Stellungnahme des Aktionsbündnisses Volksbegehren wird Seetzens Argumentation als unsachlich kritisiert. Beim Volksbegehren gehe es nur darum, überfällige Maßnahmen einzuleiten, die verhinderten, dass der Artenschwund sich immer schneller fortsetze, so Sina Beckmann, Kreisvorsitzende der Grünen in Friesland. Natürlich müssten die Landwirte dieses Päckchen nicht alleine tragen und würden durch den Gesetzesentwurf finanziell unterstützt. „Wenn Herr Seetzen jetzt einen Gegensatz zwischen unserem Gesetz des Volksbegehrens und dem ,Niedersächsischen Weg‘ aufmacht, ist das entlarvend“, meint Martina Esser, Koordinatorin des Volksbegehrens in Friesland und Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag. „Wir haben mit dem Volksbegehren eine gesetzliche Grundlage vorgelegt. Das Landvolk sollte sich dem anschließen, statt es zu bekämpfen“, stellt Esser fest.

Ton hat sich verschärft

Die Grünen-Kreisverbände Friesland und Wittmund nehmen die Kritik der Landvolkverbände am Volksbegehren Artenvielfalt als mangelnde Bereitschaft zu entschiedenen Maßnahmen für den Artenschutz wahr. Der Ton hat sich verschärft.

Bezüglich eines Verbots von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln an allen Gewässern heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung, im Gesetzesentwurf zum Volksbegehren werde nur ausdrücklich bestätigt, „was schon das Niedersächsische Wassergesetz (Paragrafen 58 und 59) vorsieht“ einschließlich zahlreicher Ausnahmen. Unsinnig sei somit auch die Behauptung, dass 10 000 Kilometer Grabennetz betroffen seien, und damit bis zu 15 Prozent der Futterflächen ausfielen. „Es wird viel, viel weniger sein. Und für diese Einbußen werden sie (die landwirtschaftlichen Betriebe) entschädigt.“


Sina Beckmann, Kreisvorsitzende der Grünen in Friesland, fasst zusammen: „Der Erhalt der Artenvielfalt und Biodiversität ist eine noch wichtigere Aufgabe für uns als der Kampf gegen den Klimawandel – denn der Klimawandel beeinflusst, wie wir Menschen in Zukunft leben; die Artenvielfalt, ob wir überhaupt noch leben.“

Martina Esser, Grünen-Fraktionsvorsitzende im friesländischen Kreistag und Koordinatorin des Volksbegehrens, kritisiert in ihrer Pressemitteilung: „Man kann sich doch nicht in Reden und schönen Absichtserklärungen wie dem ,Niedersächsischen Weg‘ für Artenschutz aussprechen, und wenn es zum Schwur kommt kneifen.“

Ina Rosemeyer, Vorstandsmitglied des Landesverbands der Regionalbewegung Niedersachsen und Leiterin des Umweltzentrums Schortens, weist darauf hin, dass Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeglichen werden: „Es ist die intensive Landnutzung, die viele Arten an den Rand des Aussterbens gebracht hat. Ohne eine Einschränkung dieser Nutzung werden die Arten deshalb nicht zu retten sein. Aber selbstverständlich müssen Landwirtinnen und Landwirte für Naturschutzleistungen von der Gesellschaft angemessen entlohnt werden. Deshalb sieht das Volksbegehren umfassende Entschädigungsregelungen vor, verbindlich im Gesetz festgelegt.“

Werner Menke von der Wissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz (WAU) ergänzt: „Freiwillige Vereinbarungen und Absichtserklärungen sind nur ein erster Schritt. Denn diese konnten in der Vergangenheit den Artenrückgang nicht verhindern. So ging beispielsweise der Bestand der Uferschnepfe seit Mitte der 1980er-Jahre bis heute in Niedersachsen um 69 Prozent zurück. Für verbindlichen Schutz braucht es entsprechende Gesetze und somit das Volksbegehren.“

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