Jever - Der Unmut der Aktiven des FSV Jever über den drohenden eingeschränkten Spiel- und Trainingsbetrieb nach den Sommerferien ist am Donnerstag auch im jeverschen Rat laut geworden. Anlass war der Vergleich, den der Landkreis Friesland und zwei gegen Lärm klagende Anwohner des Kunstrasenplatzes im Sportpark Jahnstraße im Januar vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg geschlossen hatten. Demnach darf der Kunstrasenplatz des Vereins nach 20 Uhr nicht mehr genutzt werden.
„Wie kann es sein, dass die Interessen von zwei oder drei Anwohnern, die sich vom Lärm belästigt fühlen, höher bewertet werden als ein ganzer Verein?“, wollte FSV-Mitglied Andreas Hohlen in der Einwohnerfragestunde der Ratssitzung wissen. Er sei selbst Nachbar eines Kindergartens mit zeitweise hoher Lärmentwicklung und wäre nie darauf gekommen, dagegen zu klagen. FSV-Vorsitzender Malte Hafenstein stellte fest: „Wenn es dabei bleibt, ist der Erwachsenen-Fußball in Jever in einem Jahr tot.“
Nicht nachvollziehbar
Als Jurist sei für ihn selbst mitunter nicht nachvollziehbar, zu welchen Entscheidungen Gerichte kämen, sagte Bürgermeister Jan Edo Albers. Lärmschutz werde in der Rechtsprechung differenziert betrachtet, bei lautstarken Kindern weniger als im sportlichen oder gewerblichen Bereich. „Der Sportplatz war ja schon da, als die Menschen dort hingezogen sind. Trotzdem besteht ein hoher Anspruch auf Lärmschutz“, sagte Albers. Eigentlich wolle man den Sport stützen, aber die Rechtsprechung schwäche ihn. Er selbst wolle mit dem FSV gemeinsam nach Lösungen suchen.
Richter machte Druck
Kämmerer Dietmar Rüstmann berichtete, die Stadt sei nur als sogenannte beigeladene Partei beim Vergleich anwesend gewesen. Der Richter beim Verwaltungsgericht habe dem Landkreis Friesland nahegelegt, dem Vergleich zuzustimmen, ihm „die Pistole auf die Brust gesetzt“. Im Falle eines Urteils wäre das Ergebnis für den Verein noch viel härter ausgefallen. „Mehr war da nicht rauszuholen“, sagte Jan Edo Albers. Die Möglichkeit einer Abstimmung mit dem FSV habe der Richter einfach nicht eingeräumt. Der Bürgermeister bestätigte: „Aus meiner Erfahrung als Anwalt weiß ich, dass es töricht wäre, einen solchen Vergleich auszuschlagen, wenn der Richter ihn empfiehlt.“
