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Waldbrandgefahr steigt bis Samstag an Grillen, Lagerfeuer und Rauchen in Wäldern bei Varel, Bockhorn und Zetel verboten

Noch bis 31. Oktober gelten besondere Regeln im Wald. Entsprechende Warnschilder wie hier im Bereich Rosenberg weisen darauf hin.

Noch bis 31. Oktober gelten besondere Regeln im Wald. Entsprechende Warnschilder wie hier im Bereich Rosenberg weisen darauf hin.

Anuschka Kramer

Varel/Bockhorn/Zetel - Endlich ist er da: der Sommer! Doch mit der Hitze hält auch die Waldbrandgefahr Einzug – und die steigt in den kommenden Tagen an, warnt der Deutsche Wetterdienst für die Region. Bis Samstag, so die Prognose, wird Stufe drei erreicht. Bedeutet: Beim Waldspaziergang, gar einem Picknick, sollte Wert auf Achtsamkeit gelegt werden. Schließlich benötigt ein Feuer vor allem drei Dinge: Sauerstoff, Material und einen Funken, und gerade der Funken wird, so zeigt es die Erfahrung, meist von Menschen verursacht. Nur fünf Prozent der Waldbrände, so wissen die Versicherer, haben einen natürlichen Auslöser.

Kein Unkraut abflammen

Wer im Bereich Varel, Zetel und Bockhorn im Wald unterwegs ist oder in der Nähe von Waldbereichen wohnt und gern auf dem eigenen Grundstück werkelt, sollte deshalb vorsichtig zu sein. Sprich: Abflammgeräte, mit denen Hausbesitzer gern mal dem Unkraut vernichten, sollten nicht benutzt werden, mahnen die Feuerwehren grundsätzlich. Auch aus Eigenschutz nicht, denn wer versucht, Unkraut abzuflammen, der setzt gern mal Hecken, Schuppen oder im schlimmsten Fall das eigene Haus in Brand. Das kann nicht nur Menschenleben gefährden und einen hohen Sachschaden verursachen, sondern auch als grobe Fahrlässigkeit gelten, die sich dann auf die Schadensregulierung durch die Versicherung auswirken kann.

Grillen und Lagerfeuer verboten

Autos sollten nicht auf ausgedörrten Rasen- oder Waldflächen geparkt, glimmende Zigaretten nie während der Fahrt aus dem Autofenster geworfen werden. Darüber hinaus gilt in den Wäldern bei Varel, Bockhorn und Zetel Paragraf 35 des Niedersächsischen Waldgesetzes. Demnach ist untersagt, in Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Grillen und Lagerfeuer sind somit im Wald strikt untersagt. Wer die Auflage ignoriert, dem drohen in Niedersachsen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Entsprechende Warnschilder finden sich auch an den Spazierwegen.

Halteverbote beachten

Nicht nur während der Trockenperioden, sondern grundsätzlich sollte auch darauf geachtet werden, Park- und Halteverbote bei Wald- und Moorflächen zu befolgen, damit im Falle eines Einsatzes die Retter freie Bahn haben. Und: Wird ein Brand bemerkt, gilt es sofort die 112 zu alarmieren und sich selbst – möglichst gegen den Wind – in Sicherheit bringen.

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Anuschka Kramer
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