Jever - Donnerstag, 28. Oktober 2021. Ein klarer, sonniger Tag. Gegen 15.50 Uhr fährt ein Auto, ein Nissan X-Trail, an der Anschlussstelle Jever-Ost auf die B210, Fahrtrichtung Wittmund, zieht offenbar sofort über die durchgezogene weiße Linie auf die linke Spur – und weiter über die doppelte weiße Linie auf die Gegenfahrbahn, um einen Lastwagen des Entsorgungsunternehmens Nehlsen zu überholen.
Auf der Gegenspur kommt dem Nissan-Fahrer der Lastwagen mit Anhänger eines Agrarhandels entgegen. Der Lkw-Fahrer versucht noch auszuweichen, doch Auto und Lkw schrammen aneinander vorbei. Dabei wird ein Vorderreifen des Lastwagens beschädigt; das Gespann bricht aus und prallt frontal mit dem entgegenkommenden Nehlsen-Laster zusammen. Die beiden Lkw-Fahrer und ein Beifahrer kommen ums Leben, ein zweiter Beifahrer überlebt schwer verletzt.
Verursacher leicht verletzt
Das ist das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen zum Hergang des entsetzlichen Unfalls. Am Dienstag hat vor dem Amtsgericht Jever der Prozess gegen den Unfallverursacher begonnen: der Fahrer des Autos, ein 58-Jähriger aus dem Wangerland. Er hatte bei dem Unfall leichte Verletzungen erlitten.
Als erster Zeuge wurde Sven J. gehört, der überlebende Lkw-Beifahrer. Der 20-Jährige aus dem Landkreis Wittmund kann sich jedoch nicht mehr an das tragische Unglück erinnern: „Dazu kann ich Ihnen leider nichts sagen“, sagte der junge Mann auf die Frage der Richterin nach dem Unfall. Auch an die Tage davor und danach habe er keine Erinnerung mehr, von wenigen szenenhaften Bildern abgesehen.
Der heute 20-Jährige hatte seinerzeit gerade seine Ausbildung zum Berufskraftfahrer bei Nehlsen begonnen. Durch den Unfall hat er seinen Vater, seinen Zwillingsbruder und seinen Onkel verloren, setzt aber die Ausbildung fort. Von Problemen mit dem Knie und Schmerzen im Handgelenk bei festem Zugreifen abgesehen seien seine schweren Unfallverletzungen verheilt.
Bei der Befragung geht es Richterin Silke Voß-Corell auch darum, ob Sven J. zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen ist. An dem Tag hätten sie Sperrmüll abgefahren. Bei mehreren Stopps kurz hintereinander schnalle er sich nicht immer an, räumte der 20-Jährige ein, der in dem Verfahren sowohl Zeuge als auch Nebenkläger ist.
Aber zum Zeitpunkt des Unfalls „waren wir definitiv auf dem Weg rein“, heißt: auf dem Weg zur Firmenniederlassung in Wiefels, und „da bin ich immer angeschnallt“.
Dass er nach dem Unfall neben dem zerstörten Lastwagen gefunden wurde, erklärt Sven J. damit, dass er trotz seiner schweren Verletzungen noch in der Lage gewesen sein müsse, das Führerhaus zu verlassen.
Frage nach den Sicherheitsgurten
Das hält die Staatsanwältin für glaubwürdig, da Sven J. nicht die typischen Verletzungen durch Herausschleudern aus einem Unfallfahrzeug erlitten hat.
Die Frage, ob die Lkw-Insassen die Sicherheitsgurte angelegt hatten, spielte auch bei der Befragung des Polizeibeamten eine Rolle, der gemeinsam mit einem Kollegen als erste Polizeistreife am Unfallort eintraf.
Der Polizist konnte jedoch nicht sehen, ob die Gurte angelegt waren. In einem Fall soll aber der Gurt zwar eingeklinkt gewesen, aber hinter dem Rücken des Fahrers verlaufen sein. Nach den Worten der Staatsanwältin war einer der vier Lkw-Insassen definitiv angeschnallt, ein weiterer Insasse jedoch nicht und bei den verbleibenden zwei Insassen ist es nicht mit Sicherheit geklärt.
Die Antwort auf die Frage „Gurt – ja oder nein?“ ist von Bedeutung für die Bewertung der Unfallfolgen und damit für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, was im Falle einer Verurteilung wiederum bei der Strafzumessung eine Rolle spielen könnte. Die Staatsanwältin hatte indessen schon bei der Verlesung der Anklage erklärt, dass die Opfer in jedem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ums Leben gekommen wären.
Angeklagter zeigt keine Gefühlsregung
Der Angeklagte verfolgte den Prozessauftakt ohne Gefühlsregung. Von Angaben zu seiner Person und seinen Familienverhältnissen abgesehen sagte der 58-Jährige kein Wort. Er mache von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, erklärte sein Verteidiger.
Während der längeren Besprechungspause zu Prozessbeginn hielt der 58-Jährige den Blick gesenkt. Im weiteren Verlauf der Verhandlung schaute er aber ab und an zu den Nebenklägern, den Angehörigen der Opfer, ihm gegenüber oder zu den Zuschauern im Saal.
Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt: kommende Woche Dienstag, 13. Juni, 10 Uhr, und Mittwoch, 19. Juni, 9 Uhr. Zunächst werden die Zeugen gehört, die als erste am Unfallort waren. Außerdem sind zwei Sachverständige geladen.
