Horumersiel/Bremen - Noch hat die Bürgerinitiative (BI) „Polder Horumersiel“ keine Antwort ihres Anwalts erhalten: Die BI lässt prüfen, ob die Ablehnung des Bürgerbegehrens zum Speicherpolder durch den Verwaltungsausschuss des Wangerländer Rats rechtmäßig ist. „Parallel zur Prüfung bereitet unser Anwalt auf jeden Fall eine Klage gegen die Ablehnung vor“, kündigt Dieter Schäfermeier als einer der Unterzeichner des Bürgerbegehrens an.
Gegen Flächen-Verkauf
Anfang August hatte die BI – vertreten wird sie durch Dieter Schäfermeier, Sylta Müller-Popken, Günter Ihnken und Ursula Humberg – das Bürgerbegehren bei der Gemeinde Wangerland angezeigt mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Mit diesem Bürgerbegehren soll der Verkauf der erforderlichen Teilfläche des Polders zum Zweck einer wie auch immer geplanten Bebauung verhindert werden, z.B. zum Bau des geplanten Kur- und Wohnparks.
Mitte September entschied dann der Verwaltungsausschuss nach Beratung durch die Gemeindeverwaltung und den Landkreis, dass das Begehren nicht zulässig ist – somit wurde es abgelehnt. Als Grund nennt die Gemeinde, dass sich das Bürgerbegehren indirekt gegen die Bebauung der Fläche richtet, für die seit Jahren ein gültiger Bebauungsplan besteht. „Das Bürgerbegehren zielt darauf ab, das Verfügungsrecht der Gemeinde über ihre Grundstücke im Speicherpolder in Frage zu stellen“, so die Gemeinde mit Verweis auf die Kommunalverfassung (§ 32 Abs. 2 Ziff. 5 NKomVG). Sie argumentiert zudem, dass die Funktion des Speicherpolders durch eine mögliche Bebauung der Fläche gegenüber dem Thalassozentrum nicht beeinträchtigt wird.
Der Landesverband “Mehr Demokratie e.V.“ mit Sitz in Bremen berät Bürgerinitiativen bei den teilweise recht komplexen Schritten zur Herbeiführung eines Bürgerbegehrens, das, wenn es erfolgreich ist, in den Bürgerentscheid mündet.
Strukturelles Problem
„Damit ist das Bürgerbegehren zum Speicherpolder wegen eines strukturellen Problems gescheitert“, sagt Dirk Schumacher, Sprecher des Fachverbands „Mehr Demokratie“ Bremen/Niedersachsen: „Ein weiteres Kapitel aus der Sammlung `Paragrafen ersticken direkte Demokratie`. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz schließt einfach viel zu viele Themen vom Bürgerbegehren aus.“
Das gilt insbesondere für „Bürgerbegehren über... die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“, zitiert Schumacher aus dem Gesetzestext. Also dürfe auch dieses Bürgerbegehren nicht stattfinden. Schließlich soll es den Verkauf des Areals „zum Zweck der Bebauung“ verhindern.
Der Fachverband fordert deshalb, dass das Land mehr Demokratie zulässt, indem die Liste der Themenausschlüsse drastisch zusammengestrichen wird: „Wo wenige Themen ausgeschlossen, die Hürden niedrig sind und es deshalb gute Chancen gibt, mit einem Bürgerbegehren erfolgreich zu sein, da blüht die direkte Demokratie – siehe Bayern! Wo dies nicht der Fall ist, da dümpelt sie vor sich hin.
So wie bei uns. Niedersachsen belegt im aktuellen Ranking von Mehr Demokratie einen der hintersten Plätze“, sagt Schumacher.
