Jever - Die Source IT Distribution GmbH mit der Marke Agando aus Jever ist in Schieflage geraten: Am vergangenen Donnerstag musste Geschäftsführer Jörg Fessel beim Amtsgericht Wilhelmshaven einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Das kuriose: Laut des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Waculik verzeichnet das Unternehmen eigentlich wachsende Umsatzzahlen. Der Hauptgrund für den Insolvenzantrag seien Urheberrechtsabgaben in Millionenhöhe an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Von solchen Urheberrechts-Abgabeforderungen ist laut Waculik zurzeit die ganze Computerbranche „existenzbedrohend“ betroffen. Die wichtigsten Fragen dazu im Überblick.
Was ist die ZPÜ und was ist ihre Aufgabe ?
Vereinfacht lässt es sich wie folgt erklären: In Deutschland gibt es eine Art pauschale Urheberrechtsabgabe für alle digitalen Speichermedien, wie zum Beispiel Computer, USB-Sticks oder Smartphones – also Geräte, mit denen urheberrechtlich geschützte Ware vervielfältigt werden kann. Das kann zum Beispiel ein Musikalbum sein, dass man auf den PC überträgt oder ein heruntergeladener Film.
Die ZPÜ ist dabei ein Zusammenschluss von neun deutschen Verwertungsgesellschaften. Ihre Aufgabe ist es, die gesetzlich vorgesehene Vergütung zu realisieren. Ein Beispiel: Die ZPÜ erhebt pro Smartphone eine Pauschalgebühr von 6,25 Euro beim Hersteller oder Importeur, da das Smartphone grundsätzlich zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützter Ware geeignet ist. Diese Pauschalgebühr wird seitens der ZPÜ auf die verschiedenen Verwertungsgesellschaften aufgeteilt – darunter ist zum Beispiel auch die GEMA. Ein Teil der Gebühr wird dann wiederum an die Mitglieder der GEMA ausgeschüttet, da diese Urheber der kopierten Werke sein könnten – in diesem Fall also der Sänger oder die Band.
Bedroht die ZPÜ die gesamte Computerbranche ?
Dass die ZPÜ bei Computerherstellern nicht gerade beliebt ist, dürfte offensichtlich sein. Nichtsdestotrotz dürften die Abgaben an die ZPÜ für Unternehmen nicht überraschend kommen, wie Christina Zander, Kommunikationsmanagerin bei der GEMA erklärt. „Über die konkrete Höhe der Vergütungspflichten bestehen dabei seit vielen Jahren mit den Verbänden der Importeure und Hersteller Gesamtverträge und auf diesen basierenden Tarifen.“
Die Angemessenheit dieser Tarife sei zudem von der Rechtsprechung mehrfach höchstrichterlich bestätigt worden. „Dieser Umstand sowie die Tarife sind den Marktteilnehmern seit jeher bekannt, letztere sind zudem seit Jahren im Bundesanzeiger und auf der Website der ZPÜ veröffentlicht“, so Zander. Den für PCs gültigen Gesamtvertrag sowie der darauf basierende Tarif gebe es beispielsweise bereits seit 2014. „Importeure, die ihren gesetzlichen Auskunfts- und Zahlungspflichten nachkommen, konnten dabei die Privatkopievergütung laufend in ihrer Preiskalkulation berücksichtigen und die Vergütungen einpreisen“, erklärt Zander.
Wie viele Unternehmen zahlen ihre Abgaben tatsächlich ?
Laut Zander komme der überwiegende Teil des Marktes seinen gesetzlichen Auskunfts- und Vergütungspflichten seit Jahren nach. „Diese Marktakzeptanz zeigt sich auch in den Zahlen, die belegen, dass der Anteil der vergüteten PCs gemessen an der Gesamtzahl der in Deutschland seit 2020 in Verkehr gebrachten PCs durchschnittlich bei deutlich über 90 Prozent liegt“, meint Zander.
Was passiert, wenn ein Unternehmen nicht zahlt ?
Bei den Marktteilnehmern, die ihren Vergütungspflichten nicht nachkommen, leitet die ZPÜ rechtliche Schritte ein. „Dabei kann es in Einzelfällen zu hohen Nachzahlungen kommen, insbesondere dann, wenn über Jahre hohe Stückzahlen veräußert wurden, ohne die zugehörigen Vergütungen hierfür zu entrichten“, so Zander. Dies scheint nun bei der Source IT der Fall zu sein.
