Jever/Oldenburg - Christoph Rickels aus Friedeburg hofft, dass der 11. November für ihn zum Schicksalstag wird und er endlich einen Schlussstrich unter mehr als 13 Jahre Gerichtsverhandlungen ziehen kann. „Ich hoffe auf Gerechtigkeit und auf einen großen Schritt für den Opferschutz“, sagt der 34-Jährige. Er wohnt inzwischen in Jever; an diesem Donnerstag steht der für ihn vielleicht alles entscheidenden Gerichtstermin vor dem Oberlandesgericht Oldenburg an.
Schwere Verletzungen
Mehr als 14 Jahre sind vergangen seit dem Diskoabend, der sein Leben für immer verändert hat. Mit 20 wurde er vor der Disko Dinis in Aurich mit einem einzigen Faustschlag gegen den Kopf niedergestreckt; er knallte aufs Pflaster. Dabei zog er sich schwerste Verletzungen zu. Es folgten mehr als drei Monate Koma, zahlreiche Operationen und Rehamaßnahmen.
Stück für Stück kämpfte sich Rickels ins Leben zurück. Er hält Vorträge in Schulen und Gefängnissen, kämpft für Respekt und Toleranz, hat die Initiative „First Togetherness“ gegründet, ein Buch über sein Schicksal geschrieben. Und er ist Träger des Verdienstkreuzes.
Dennoch: Bis heute leidet er unter den körperlichen und psychischen Folgen dieser Gewalttat. Seit 2008 kämpft er vor Gericht um Gerechtigkeit und Schmerzensgeld. Erst per Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 7. Januar 2014, also sechseinhalb Jahre nach dem Vorfall, wurde der Täter zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 200000 Euro und Schadenersatz verurteilt. „Bis heute habe ich diese Zahlung aber nicht erhalten“, sagt Rickels.
Mögliche Anwaltsfehler
Der Täter zahlte im Zusammenhang mit dem Strafverfahren in Norden 2008 lediglich 5000 Euro an Rickels. „Seit mehr als 13 Jahren warte ich auf angemessenes Schmerzensgeld“, beklagt Rickels. Zwischenzeitlich versuchte Rickels mit seinem früheren Anwalt, gegen den sich nun die Klage vor dem Oberlandesgericht richtet, die private Haftpflichtversicherung des Täters in Anspruch zu nehmen. „Dieser Versuch scheiterte allerdings, die Klage wurde vom Oberlandesgericht in Celle abgewiesen“, sagt Rickels. Bereits da habe es Hinweise auf einen Anwaltsfehler gegeben, die Rickels aber nicht als solche wahrnahm. Rickels vertraute seinem Anwalt und klagte weiter bis vor den Bundesgerichtshof, dafür setzte er einen erheblichen Teil seines väterlichen Erbes ein. Auch spätere Hinweise dreier am Bundesgerichtshof zugelassener Anwälte auf mögliche frühe Anwaltsfehler nahm Rickels erst viel später als solche wahr.
Nun hofft er, dass das Oberlandesgericht Oldenburg ebenfalls erkennt, dass der Anwalt Fehler gemacht hat, die dazu geführt haben, dass Rickels bis heute auf sein Schmerzensgeld verzichten musste. „Für mich ist das alles vor allem deswegen so schlimm, weil ich viele weitere wertvolle Lebensjahre an diesen Juristenkrieg verliere. Das hat für mich mit Opferschutz nichts zu tun“, kritisiert Rickels.
