Friesland/Hannover - Die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen dringen auf eine Verlängerung der Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten von jetzt fünf auf acht Jahre, mindestens aber siebeneinhalb. In einem gemeinsamen Appell forderten die Präsidenten des Landkreistages, des Städtetags und des Städte- und Gemeindebundes die rot-grüne Landesregierung zu einer Reform auf. Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2026 sollte möglichst „kurzfristig“ entschieden werden, so die Verbände.
„Die vielfachen Krisen, die wir vor Ort bewältigen müssen, und die Komplexität der kommunalpolitischen Projekte zeigt: Eine längere Amtszeit ist in jeder Hinsicht sachlich geboten. Wir würden es daher begrüßen, wenn von den Regierungsfraktionen schnell ein verbindliches Signal käme“, schrieben die Präsidenten des Landkreistags, Sven Ambrosy (Frieslands Landrat), des Städtetags, Frank Klingbiel und des Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips. Sie betonten, dass die amtierenden Bürgermeister Planungssicherheit bräuchten. „Alles unter siebeneinhalb Jahre wäre aus unserer Sicht eine herbe Enttäuschung“, betonten sie.
Zu Beginn von Ministerpräsident Stephan Weils erster rot-grüner Koalition vor zehn Jahren hatten SPD und Grüne die Amtszeiten der Kommunalvorsteher noch von acht auf fünf Jahre verkürzt. Diesen Sommer hatte Weil in einem Medienbericht eine Verlängerung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten in Aussicht gestellt. Noch in diesem Jahr werde man ein entsprechendes Modell vorlegen, so Weil im Juli. Passiert ist seitdem jedoch nichts.
Die vom Land 2013 beschlossene Verkürzung der Amtszeit der Bürgermeister von bisher acht auf fünf Jahre hatte zum Beispiel zur Folge, dass in der Stadt Jever die Bürgermeister-Amtszeit von Jan Edo Albers zehn Jahre dauern wird. Die fünfjährige Amtszeit wäre eigentlich am 11. November 2021 geendet. Doch die Ratsperiode, an die die Bürgermeister-Amtszeit gekoppelt worden ist, endete bereits zum 31. Oktober 2021. Die Bürgermeister-Amtsperiode hätte somit fünf Jahre minus elf Tage gedauert, was der Kommunalverfassung widersprochen hätte.
Die Niedersächsische Kommunalverfassung regelte diesen Fall so, dass die angefangene Ratsperiode plus die neue Ratsperiode als Amtszeit von Albers galt – in Jever war somit die Maximallänge von fast zehn Jahren, nämlich einmal fünf Jahre minus elf Tage plus volle fünf Jahre erreicht. Kommentar von Albers damals: „Für Jever ist das eine sehr gute Lösung.“ Denn keine Kommune halte die vom Land durchgesetzte Fünf-Jahre-Regelung für sinnvoll, „das ist eine sehr kurze Zeit zur Umsetzung von Projekten. Die brauchen meist etwas länger als fünf Jahre“.
