Die Zusage: Der Bund verspricht, dass Milliarden fließen sollen, damit Länder und Kommunen die Flüchtlingsversorgung vor Ort sicherstellen können. Die Realität: Das zugesagte Geld fließt spärlich bis gar nicht. Fehlende Rechtsgrundlagen und ein hakendes System bei der Umsatzsteuerverteilung (aus der die Gelder bereitgestellt werden sollen): Gründe, warum das Geld nicht rechtzeitig dort ankommt, wo es ankommen sollte, gibt’s so einige. Ob die Bundesmittel am Ende ausreichen, um alle Kosten zu decken, steht noch einmal auf einem ganz anderen Blatt.

Den Letzten in der Kette bleibt nur eins: Sie müssen in Vorleistung treten. Und das ist leichter gesagt als getan. Finanziell ohnehin am Limit, wundert es nicht, dass sich etliche Kommunen angesichts dieser mittlerweile zur Daueraufgabe gewordenen Verantwortung überlastet fühlen: Unterbringung, Integrationsmaßnahmen, Sozialleistungen – und immer wieder Warten aufs Geld.

Friesland hat nun die Reißleine gezogen und für die kommenden vier Monate eine Haushaltssperre verhängt. Ein prognostiziertes Defizit von zwölf Millionen Euro im Ergebnishaushalt vor Augen lässt den Landrat diese hoffentlich einmalige Karte ziehen, mit der er gleichzeitig ein deutliches Zeichen in Richtung Berlin setzt: Kommen die zugesicherten Mittel nicht in vollem Umfang und ausreichend über Berlin und Hannover in Friesland an, nimmt das den Kommunen jeglichen Handlungsspielraum und die nötige Luft, sich weiterzuentwickeln.

Kreise, Städte und Gemeinden hängen nun mal am Tropf von Bund und Land. Wenn sich der Patient aber quasi selbst finanziell ins künstliche Koma legen muss, um überleben zu können, müssen in Berlin alle Alarmglocken schrillen. Und auch die Kommunalverfassungsbeschwerde, die Friesland und sieben weitere Landkreise aus Niedersachsen diese Woche beim Staatsgerichtshof in Bückeburg eingereicht haben, ist mehr als ein Wink mit dem Zaunpfahl oder ein Hilferuf. Es ist vielmehr eine ganz klare Kritik am Gesetzgeber: Wenn zur Bewältigung der Aufgaben im Zuge des Ukraine-Krieges nur erleichterte Kreditaufnahmen die Lösung sein sollen (statt einer tatsächlichen Bereitstellung von Geldern), treibt das die Kommunen weiter tief in den Strudel der Verschuldung.

Kommunale Haushaltswirtschaft sehenden Auges und gesetzlich verbrieft in den Ruin zu treiben, darf und kann nicht die Lösung sein. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ist ein hohes Gut, für das es zu kämpfen gilt. Acht kleine Kreise aus Niedersachsen haben den Kampf in Bückeburg aufgenommen.

Cornelia Lüers
Cornelia Lüers Gesamtredaktionsleitung, Jeversches Wochenblatt, Wilhelmshavener Zeitung