Jever - In der juristischen Aufarbeitung der Unfalltragödie auf der B 210, bei der am 28. Oktober 2021 zwei Lkw kollidierten und drei Menschen ums Leben kamen, soll nach einem Antrag der Verteidigung noch ein weiterer Zeuge gehört werden. Dabei soll es sich um einen ehemaligen Arbeitskollegen des beschuldigten 58-jährigen Wangerländers handeln. Der Zeuge sei vor einigen Jahren über einen längeren Zeitraum mit dem Wangerländer regelmäßig zur Arbeitsstätte gependelt und könne daher einiges über die Fahrweise des Beschuldigten aussagen. Dieser Zeuge soll am Donnerstag kommender Woche gehört werden.
Vor dem Amtsgericht Jever muss sich ein 58-jähriger Wangerländer verantworten, der am Nachmittag des 28. Oktober 2021 durch seine Fahrweise den verheerenden Verkehrsunfall verursacht haben soll, bei dem drei Menschen tödlich und eine vierte Person schwer verletzt worden waren. Alle Opfer stammen aus dem Kreis Wittmund.
Der Beschuldigte fuhr an der Anschlussstelle Jever-Ost in Fahrtrichtung Wittmund auf die B 210 auf, scherte offenbar sofort vom rechten Fahrstreifen über die durchgezogene Linie auf die linke Spur. Vor ihm fuhr ein Mülllaster der Firma Nehlsen. Der Beschuldigte setzte trotz doppelt durchgezogener Linie direkt zum Überholen an, zog auf der Gegenfahrbahn an dem Lkw vorbei und schrammte dabei einen entgegenkommenden Lastzug eines Agrarhandels. Dabei wurde der Pkw an der Fahrerseite stark beschädigt und schlitzte den Vorderreifen des Lastzugs auf. Der Lastzug brach sofort nach links aus und krachte frontal in den entgegenkommenden Nehlsen-Lkw.
Die unglaubliche Tragik: In dem Agrar-Lastzug starben der Fahrer Matthias D. und dessen Sohn Marcel (18), der gerade eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer begonnen hatte. Im entgegenkommenden Nehlsen-Lkw starb Fahrer Hermann Folkert M. – der Schwager von Matthias D. – und sein Neffe Sven (18). Der wiederum ist der Zwillingsbruder des getöteten Jugendlichen im anderen Lkw und einziger Überlebender des Unfalls. Der heute 20-Jährige ist Zeuge und einer der Nebenkläger im Verfahren.
Sicherheitsstandards
Bei der Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch hatte die Richterin am Amtsgericht Jever erstmals Einlasskontrollen angeordnet. Prozessbeobachter mussten Taschen und Handys abgegeben und durch eine Sicherheitsschleuse.
In der Verhandlung beschrieb ein Zeuge, der nach dem Unfall die Blutentnahme des mutmaßlichen Unfallverursachers begleitet hatte, die körperliche und psychische Verfassung des Wangerländers. Der sei ins Krankenhaus nach Wittmund gebracht worden, wo ihm auf richterliche Anordnung Blut – und später von der Polizei auch der Führerschein – abgenommen wurde. Der Wangerländer, der bei dem Unfall unverletzt blieb, habe auf ihn einen ruhigen, klaren und gefassten, zugleich aber auch sorgenvollen Eindruck gemacht, so der Zeuge. Er habe mit ihm über den Unfall gesprochen. Seine große Sorge sei gewesen, dass der Unfall für die anderen Beteiligten schlimme Folgen gehabt haben könnte.
Die Blutuntersuchung habe keinerlei Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum ergeben. Der Angeklagte hatte allerdings Medikamente wegen seiner Rückenschmerzen genommen. Ob und inwieweit die seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt haben, ist nicht bekannt.
Ex-Kollege will aussagen
In dem Prozess zu dem schlimmen Verkehrsunfall sind noch drei Verhandlungstage angesetzt. Nach der Anhörung eines früheren Arbeitskollegen am 13. Juli soll es am 18. Juli mit den Aussagen eines Sachverständigen zu den Geschwindigkeiten der Lkw weitergehen.
Mehrere Zeugen, die eine Weile hinter den Lastwagen fuhren, hatten bereits übereinstimmend ausgesagt, dass die Lkw-Fahrer „vorschriftsmäßig mit 60 km/h oder geringfügig schneller“ auf der B 210 gefahren seien. Ob sich aus den Aufzeichnungen einer Dashcam aus einem nachfolgenden Pkw Genaueres sagen lässt, werden die Gutachter wissen.
Möglicherweise soll am 18. Juli – spätestens aber am 20. Juli – plädiert werden. Weiterhin unklar ist, ob sich der Beschuldigte außer zu seinen persönlichen Verhältnissen spätestens dann auch selbst zum Unfallgeschehen äußert.
Dem Wangerländer wird vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung vorgeworfen. Die Richterin am Amtsgericht erklärte, dass sie am 20. Juli das Urteil verkünden wolle.
