Schortens - Es wird längst gebaut an der Umgestaltung der oberen Menkestraße in Schortens. Und es werden inzwischen auch Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, um die vielleicht schon Anfang Juli fertiggestellte Abbindung der Straße nachträglich wieder rückgängig zu machen. Und geklagt wurde auch: Kioskbetreiberin Kirsten Henke und Apotheker Uwe Coordes, Geschäftsleute aus diesem Teilabschnitt der Straße, wollten mit einer einstweiligen gerichtlichen Anordnung einen Baustopp erwirken, sind damit aber gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg stellte fest, dass die Bauarbeiten „keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Kaufleute“ darstellten. Es darf also weitergebaut werden. Henke und Coordes können den Oldenburger Bescheid noch bis zum 22. Juni Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einreichen.
Juristisches Geplänkel
Abzuwarten bleibt, ob Gerichte auch noch über die Zulässigkeit der inzwischen gestarteten Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren entscheiden müssen. Denn ab wann die Frist dafür beginnt und wie lange Unterschriften überhaupt gesammelt werden dürfen, ist strittig. Die Kommunalaufsicht – sprich: der Landkreis Friesland – und die Stadt Schortens haben in dieser Frage unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wenn es nun ganz blöde läuft, könnten die seit dem 13. Juni gesammelten Unterschriften nicht gültig sein, weil der Stadt Schortens die am 15. März getroffene Entscheidung des Verwaltungsausschusses zur Abbindung der oberen Menkestraße bis heute nicht offiziell angezeigt und bekanntgemacht hat.
Die Stadt Schortens hingegen sagt: Das müsse sie auch nicht, weil die Entscheidung keine Entscheidung des Stadtrates war, sondern „nur“ des Verwaltungsausschusses. Der habe in seiner Sitzung am 9. Mai zudem einstimmig festgestellt, dass das Bürgerbegehren nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes zulässig ist. „Und das wurde den Initiatoren mit Bescheid vom 12. Mai auch offiziell mitgeteilt“, so Anja Müller von der Stadt Schortens. Fristgemäß habe die Unterschriftenaktion einen Monat später beginnen dürfen. Und das sei Anfang dieser Woche auch geschehen. Das von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltsbüro stütze übrigens diese Rechtsauffassung, sagt Müller. Es bestünden somit keine Zweifel an der Richtigkeit des derzeitigen Verfahrens.
Bei Landkreis Friesland sieht man das anders. Die Kommunalaufsicht hat auf eine Anfrage hin ihre rechtliche Sicht der Dinge dargestellt und festgestellt, dass der Beschluss sehrwohl hätte offiziell bekannt gemacht werden müssen – verbunden mit einer dreimonatigen Frist für die Unterschriftenaktion.
Emotion raus, Ruhe rein
Die Stadt Schortens plädiert nun an alle Beteiligten, das gesamte Thema weniger emotionsbeladen, sondern sachlich zu betrachten. „Verunglimpfungen auf Kanälen wie Facebook sind ebenso wenig zielführend wie gestreute Verunsicherungen, dass das Verfahren des Bürgerbegehrens nicht ordnungsgemäß laufe“, sagt Anja Müller. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist durch den Beschluss des Verwaltungsausschusses festgelegt und eine rechtmäßige Unterschriftenaktion mit einer 6-Monatsfrist ist gestartet. Dieses Ergebnis gilt es nun abzuwarten. Und nicht nur Anja Müller ist fest davon überzeugt: Die Unterschriften werden ohnehin gleich am Anfang in den ersten Tagen gesammelt, wenn die Aufregung groß ist – oder eben auch nicht.
Und tatsächlich: Laut Kirsten Henke, eine der Initiatorinnen des Bürgerbegehrens, seien in den ersten fünf Tagen bereits Listen mit rund 800 Unterschriften abgegeben worden. In vielen Geschäften liegen die Listen noch aus. Auch in Nachbarschaften, Vereinen und in den Ortsteilen werde fleißig gesammelt. „Wenn es so erfolgreich weitergeht, dann haben wir nicht nach sechs Monaten, sondern in drei Wochen die erforderliche Anzahl von knapp 1800 an Unterschriften zusammen“, sagt die Kiosk-Betreiberin.
