Varel - Seit Wochen schrecken laute Böller die Menschen in Varel auf, jetzt meldet die Polizei erste Erfolge auf ihre erhöhte Präsenz. Gleichzeitig haben die Randale eine neue Dimension angenommen: Ein Vareler hat so genannte „Polenböller“ an seinem Auto entdeckt.
Mit erhöhter Präsenz hat die Polizei auf die Böllerei in Varels Innenstadt reagiert. Die Bürger werden seit etwa zwei Monaten von lauten Knallen erschreckt oder aus dem Schlaf gerissen. „Wir haben die Polizeipräsenz erhöht, um das Sicherheitsgefühl zu verbessern“, sagt Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter der Polizei in Varel. Mit Erfolg: „Wir haben eine gewisse Beruhigung reinbekommen und viel positives Feedback von den Bürgern bekommen“, sagt er, „sie fühlen sich wieder sicherer“. Eugen Schnettler kündigt an, dass die verstärkte Polizeipräsenz erhalten bleibt.
Die Ermittlungen gehen weiter. Einzelne Jugendliche und Gruppen wurden bereits von der Polizei kontrolliert und namhaft gemacht, aus taktischen Gründen können derzeit jedoch immer noch keine näheren Auskünfte gegeben werden. Mittlerweile wurden mehrere Bollenböller sichergestellt. Ein Bürger hatte am Wochenende auf seinem Auto, das an der Teichgartenstraße in Varel abgestellt war, noch nicht abgebrannte „Polenböller“ gefunden, die auf den Verbindungsstücken der Außenspiegel abgelegt worden waren.
Die Polizei sucht Zeugen. Wer hat jemanden gesehen, der sich in der Zeit von Freitag, 25. November, 18 Uhr, bis Samstag, 26. November, 18 Uhr, an dem Auto zu schaffen gemacht hat? Mögliche Zeugen können sich bei der Polizei, Tel. 04451/9230, melden.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Abbrennen von Böllern außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten mindestens eine Ordnungswidrigkeit mit einem erheblichen Bußgeld oder sogar eine Straftat darstellt. Das Sprengstoffgesetz des Landes Niedersachsen sieht für das „ordnungswidrige Auslösen eines Feuerwerks der Kategorie 2“ ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10 000 Euro vor.
Wer nicht zertifizierte Knaller wie „Polenböller“ verwendet oder herstellt, dem drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder bis zu 50 000 Euro Geldstrafe.
