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Promille-Grenzen beachten Nicht betrunken hinters Steuer – Polizei Varel warnt vor zu viel Glühwein-Genuss

Glühwein ist beliebt, sollte aber mit Bedacht genossen werden.

Glühwein ist beliebt, sollte aber mit Bedacht genossen werden.

dpa-Symbolbild

Varel/Zetel/Bockhorn - Nach und nach eröffnen jetzt in der Region die Weihnachtsmärkte, locken die Stände, allerlei Naschwerk und vor allem Glühwein. Doch gerade letzterer hat es in sich: Zwischen 8,8 und 13,1 Prozent Alkohol finden sich in dem beliebten Heißgetränk, das – so wissen es erfahrene Weihnachtsmarkt-Besucher – schnell ins Blut geht.

Appell der Polizei

Die Polizei Varel appelliert an die Weihnachtsmarkt-Besucher, nach einem Glühwein-Genuss nicht mehr mit einem Fahrzeug zu fahren. Und das gilt nicht nur fürs Auto, jegliche Fahrzeuge – egal ob Fahrrad oder E-Scooter – sollten grundsätzlich nicht gefahren werden, wenn zu viel Alkohol konsumiert wurde. „Wer unter Einfluss von Drogen, wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikament oder Rauschgifte am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet dann nicht nur sich, sondern auch andere“, mahnt deshalb auch Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter bei der Polizei in Varel.

Promille-Grenzwert beachten

Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 0,5 Promille. Autofahrern drohen in Deutschland jedoch bereits ab 0,3 Promille Sanktionen, wenn es bei der Fahrt zu alkoholbedingten Fahrfehlern, persönlichen Ausfallerscheinungen oder zu einem Unfall kommt. Ab 1,1 Promille gilt man – auch bei vermeintlich sicherer Fahrweise – als absolut fahruntüchtig und begeht immer eine Straftat. Wer erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec kontrolliert wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Ganz davon abgesehen, dass solche Vergehen auch noch Geld kosten und mit Punkten auf dem Flensburg-Konto einhergehen können.

Strenge Regeln für Fahranfänger

Für Fahranfänger gelten indes noch strengere Regeln: Innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres muss ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille eingehalten werden. Wer dennoch betrunken erwischt wird, muss neben den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zusätzlich noch eine kostenpflichtige Nachschulung absolvieren und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre in Kauf nehmen.

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