Jever - Jever soll Fahrradstadt werden – und für dieses Ziel soll es nun noch konkreter werden. SPD und Grüne hatten einen entsprechenden Antrag gestellt. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Straßen geht es am kommenden Mittwoch, 29. November, um die Radwegeleitplanung für die Hauptachsen in Jever. Die Sitzung beginnt um 16.30 Uhr im Foyer des Theaters am Dannhalm.
Möglicherweise kann die Stadt für die Vorhaben noch Fördermittel einholen, dafür soll im kommenden Jahr ein Antrag für folgende Umsetzungen gestellt werden:
Die drei großen Posten
1: Ausbau der Radvorrangroute zwischen Jever und Schortens (von Kreuzung Jeversche Straße / An der alten Bundesstraße bis zur Badestelle Schortens) mit Plankosten von 50.000 Euro und Umsetzung im Jahr 2025 (Radvorrangrouten sind genauso wie Radschnellverbindungen hochwertige Verbindungen im Radverkehrsnetz);
2: Neubau eines Fahrradunterstandes am Graftenhaus mit Baukosten von 90.000 Euro im Jahr 2024;
3: Ausbau des Streckenabschnittes Blaue Straße / Wittmunder Straße; Planung 2024 und Umsetzung im Jahr 2025.
Bislang ist eine Förderung von bis zu 75 Prozent in Aussicht gestellt worden. Allerdings ist diese aufgrund der unsicheren Lage des Bundeshaushaltes noch unklar. So weiß die Stadt nicht, ob das entsprechende Förderprogramm überhaupt bestehen bleibt und wenn ja, wie hoch die Förderquote sein wird. Das wird sich laut Beschlussvorlage erst im nächsten Jahr zeigen.
Flächen reichen nicht aus
Und es gibt auch bauliche Einschränkungen. Denn für eine komplette Ausbaustrecke der Nord-Süd-Achse vom Anschluss Radweg von der B210 an der Mühlenstraße über Von-Thünen-Ufer und Elisabethufer bis zur Wittmunder Straße als sogenannten benutzungspflichtigen Radweg sind die vorhandenen Flächen nicht ausreichend, meint die Verwaltung. Um den Radfahrern aber die Möglichkeit zu geben, ohne Straßenseitenwechsel durchzufahren, ist vorgesehen, zumindest durchgängige „Angebotsradwege“ zu markieren und zu beschildern (also Gehweg mit Zusatzschild „Fahrrad frei“ und „Querung in beide Richtungen“). Um dies kenntlicher zu machen, könnten dann zum Beispiel auch weiße Fahrradpiktogramme auf rotem Hintergrund oder rot umrandete und beidseitige Richtungspfeile auf den Radfahrflächen aufgebracht werden.
Sanierungsgebiet und Landesstraße
Der Streckenabschnitt „Von-Thünen-Ufer und Elisabethufer“ fällt als Teilbereich der Wallanlagen ins Sanierungsgebiet IV. Hier sind ab 2025 Teilbauarbeiten geplant, um die Fußgänger dann künftig auf die Innenseite der Graftenanlagen und den Radfahrverkehr auf die Außenseite der Graften zu lenken.
Die Radwegeplanung der Ost-West-Achse, also „Schützenhofstraße – Bahnhofstraße – Schillerstraße bis Wangerländische Straße“, betrifft die gesamte Landesstraße L813 und liegt damit nicht in der Hand der Stadt Jever. Für alles, was hier gemacht werden muss, muss sich also mit dem zuständigen Straßenbauamt Aurich abgestimmt werden. Die dafür notwendigen Kosten würde allerdings die Stadt selbst tragen müssen.
Im Haushalt 2024 sind im Ergebnishaushalt für Fahrradwegearbeiten inklusive Schützenhofstraße bereits 200.000 Euro eingestellt. Gegebenenfalls müssen 2025 für die Fortsetzung von Markierungsarbeiten weitere Mittel eingestellt werden, lautet es in der Vorlage.
