Sande - Wer hat sich denn das nun wieder ausgedacht? „Ich darf meinen Biergarten öffnen und Gäste bewirten – aber ich darf dabei keine Musik im Hintergrund laufen lassen“, ärgert sich der Sander Wirt Wolfgang „Mozart“ Gerhard. Wegen der Corona-Bestimmungen muss er seine Kneipe „Zur scharfen Ecke“ weiterhin geschlossen halten, aber wenigstens im Biergarten klingelt nun endlich wieder die Kasse.
In normalen Zeiten treten dort immer wieder auch Livemusiker und Bands auf. „Das geht in diese Zeiten natürlich nicht“, sieht Wolfgang Gerhard ein. Aber dass nicht einmal Musik „aus der Konserve“ gestattet ist und der Landkreis allen Betreibern von Biergärten verboten habe, Hintergrundmusik im Biergarten spielen zu lassen, das sei unmöglich. Er fürchtet ums Pfingst-Geschäft und fragt: „Werden die Biergärten in Friesland nun zum Friedhof ernannt?“
Auf Facebook machte Wolfgang Gerhard seinem Unmut Luft und es dauerte nicht lang, bis ihm ganz Sande zur Seite sprang. „Langsam wird es lächerlich“ und „Wird Corona nun durchs Radio übertragen?“ lauteten einige der zahlreichen erzürnten Kommentare. Andere boten an, sich auf einen Nachbarparkplatz zu stellen und mit Musik aus dem Autoradio behilflich zu sein.
Am Dienstag habe es wohl ein Treffen der Ordnungsamtsleiter gegeben, dort soll das Musikverbot besprochen worden sein. Schließlich wurde Wolfgang Gerhard mitgeteilt: Die Musik bleibt aus. Eine Begründung lieferte man ihm nicht.
Auch die NWZ versteht den Sinn dieser Regelung nicht und hakte deshalb beim Landkreis nach. Der stellte am Donnerstagabend klar: Wenn der Biergarten oder die Außengastronomie öffnen darf, dann ist auch Hintergrundmusik erlaubt.
In der Corona-Krise wird aktuell zwischen Schank- und Speisewirtschaftsbetrieb unterschieden. Also: Gibt’s mehr Bier oder mehr Bratwurst? Und das gilt auch in der Freiluftgastronomie. Gaststätten, bei denen der Getränkeumsatz gegenüber den Speisen deutlich überwiegt, bleiben weiterhin geschlossen – und zwar unabhängig davon, ob das in einem Gebäude oder außerhalb erfolgt. Das bedeutet, dass nicht jede Außenterrasse oder jeder Biergarten bereits geöffnet haben darf. Wenn der Speisebetrieb deutlich überwiegt, können Innen- wie Außenbereich genutzt werden, erklärte Kreissprecherin Nicola Karmires.
Da öffentliche Veranstaltungen weiterhin untersagt sind, sind auch Live-Auftritte in der Gastronomie nicht möglich. Hintergrundmusik, zum Beispiel aus dem Radio, ist natürlich möglich. Die ganze Aufregung beruhe offenbar auf einem Missverständnis der vielen Regelungen und Verordnungen.
Mozart darf sein Radio oder die Blutooth-Box im Biergarten also einschalten.
