Sande - Sande ist zwar kein Museumsdorf, wie SPD-Ratsherr Frank Behrens unlängst feststellte - das heißt aber nicht, dass jeder bauen und das Ortsbild Sandes verändern kann, wie er oder sie will. Die Neubauten, die in der jüngeren Vergangenheit vor allem entlang der Sander Hauptstraße entstanden sind, gerade entstehen oder aber bereits geplant und genehmigt sind, gefallen nicht allen Bürgern. Nun hat der Sander Rat für künftige Bauvorhaben an der Hauptstraße und Dollstraße eine so genannte Veränderungssperre beschlossen.
Projekte in Warteschleife
Damit sind dort neue Bauvorhaben erst mal nicht möglich, bis die Gemeinde ihre Bebauungspläne angepasst und festgelegt hat, was man in den betreffenden Bereichen künftig zulassen möchte. Von der Veränderungssperre betroffen ist unter anderem die Unternehmensgruppe Pflegebutler, die unweit des „Sander Ei“ den Wohnpark Sande errichten will – eine Senioreneinrichtung, die das Unternehmen in den vergangenen Jahren unter anderem auch in Schortens und in Jever errichtet hat. Betroffen von der Veränderungssperre wäre auch Unternehmer Ralf Liphardt aus Bockhorn, der sich im Sander Rat zu Wort meldete, weil er ein Grundstück an der Dollstraße erworben hat und bebauen möchte – nun aber erst mal länger damit warten muss.
Fachbereichsleiterin Nadine Stamer von der Sander Bauverwaltung sprach von einem halben bis Dreivierteljahr, die das Verfahren in Anspruch nehme. Die ersten Eckpunkte für die neuen Bebauungspläne könnten allerdings schon zum Ende des Jahres vorliegen.
Ausgereizt, was erlaubt war
In den vergangenen Jahren sind durch Aufteilung großer Grundstücke in zweiter Reihe als so genannte Hinterlandbebauung oder durch den Abriss älterer Wohnhäuser an der Hauptstraße einige zwei- und dreigeschossige Neubauten entstanden. Mit zusätzlichen Staffelgeschossen, die nicht als Vollgeschosse gelten, wurde oft ausgenutzt, was geht und bislang zulässig war. Anwohner in den angrenzenden klassischen Einfamilienhäusern fühlten sich durch die großen Bauten zunehmend eingeengt. Nun sollen klare Vorgaben im neuen Bebauungsplan dafür sorgen, dass Gebäude eine maximale Höhe nicht überschreiten. Thema wird dabei auch der Anteil der Grundstücksfläche sein, die noch versiegelt werden darf.
