Sande - Das auf der Friedhofserweiterungsfläche gewachsene Sander Wäldchen wird vorerst kein geschützter Landschaftsbereich. Die Forderung der Gruppe Bürger für Sande (BfS)/CDU nach diesem besonderen Schutzstatus für die Fläche fand im Sander Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt keine Mehrheit.
„Unfair und illegitim“
Für den Schutzstatus müsste die Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen, für die zunächst ein komplexes förmliches Verfahren durchlaufen werden muss, erläuterte Nadine Stamer von der Gemeinde Sande. Dazu würden unter anderem Naturschutzverbände, Anlieger und der Grundstückseigentümer gehört. Am Ende würden alle Interesse abgewogen und entschieden, ob eine solche Satzung aufgestellt werden kann.
Zwar hat der Naturschutzbund schon erklärt, die zwei Hektar große Fläche von der ev. Kirchengemeinde Sande als derzeitige Eigentümerin erwerben zu wollen, die Kirche hat sich zu der Offerte bisher allerdings nicht geäußert. Somit ist noch völlig offen, wie die Eigentumsverhältnisse in Zukunft aussehen. Stamer riet daher dazu, erst einmal abzuwarten: „Es hat keinen Sinn, ein solches komplexes Verfahren gegen den Willen der Grundstückseigentümer durchzuführen.“ Würde man das tun, käme das einer Enteignung gleich.
„Unfair und illegitim“
Auch die SPD rät davon ab, jetzt schon ein solches Verfahren anzuschieben: „Jedwede Form von Enteignung lehnen wir entschieden ab“, sagte Frank Behrens. Und nichts anderes sei es, wenn man dem heutigen Eigentümer und Nutzer das Nutzungsrecht für seine Fläche entzieht und ihm vorschreibt, was er damit zu machen hat. Das wäre „zutiefst unfair und illegitim“, sagte Behrens. Auch Madelaine Zaage (Grüne) hält ein solch komplexes Verfahren für verfrüht: „Wir sollten zunächst einmal die Eigentumsverhältnisse geklärt wissen.“
Die Gruppe BfS/CDU hatte sich mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung gesetzt, sagte Stefanie Ahlrichs (BfS). Das Verfahren zur Umwandlung in einen geschützten Landschaftsbereich dauere sehr lange, habe man dort erfahren. Genau deshalb sei es aus ihrer Sicht aber sinnvoll, das Verfahren bereits jetzt schon anzuschieben und nicht bis zu einem möglichen Eigentümerwechsel zu warten. Damit fiel die Gruppe allerdings durch. Ihr Antrag wurde abgelehnt.
