Schortens/Oldenburg - Falschgold-Händler Tobias G. aus Schortens steht wieder vor Gericht. Wegen weiterer Betrügereien muss er sich seit Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Wegen früherer Betrügereien war er vom Amtsgericht Jever zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses erste Urteil hatte eine Oldenburger Berufungskammer in zweiter Instanz bestätigt. Da G. sich falsch verstanden fühlt, hatte er dagegen Revision eingelegt.
Erstes Urteil in Kraft
In dem Verfahren zeigte sich Tobias G. aufsässig – wohl deswegen, weil er gerade erst erfahren hat, dass das Urteil wegen der früheren Betrügereien rechtskräftig geworden ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat seine Revision verworfen. Damit stehen drei Jahre Gefängnis fest. Es geht immer um die gleiche Frage: Hat der Angeklagte betrogen? Hat er in seinen Ebay-Kleinanzeigen den Kunden suggeriert, dass es sich bei seinem Falschgold um echtes Gold handelt?
Bei den früheren Betrügereien hatten die Gerichte das so gesehen. Dass das angebotene „Gold“ unecht sei, habe er im Kleingedruckten aufgelistet, in den Überschriften aber so getan, als handele es sich um echtes Gold und nicht um Billigmetall aus China. Damit habe der 27-Jährige die Kunden getäuscht, so die Ansicht der Gerichte. Betrug setzt Täuschung voraus. Diese Täuschung war gegeben. Und deswegen war der Angeklagte auch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, jetzt sogar rechtskräftig.
Tobias G. war aber nach wie vor uneinsichtig. Selbst nach dem ersten Urteil hatte er in fünf Fällen weiter Falschgold verkauft. Deswegen steht er jetzt vor Gericht. Und wieder will er unschuldig sein, will keinen betrogen haben.
Als „plated“ benannt
Er habe ganz deutlich in der Überschrift jetzt das Wort „plated“ – das bedeutet überzogene und nur vergoldete Ware – verwendet. Dass das immer noch mit Betrug zu tun haben soll, könne er nicht verstehen. Die Anklage allerdings sieht in dem Umstand, dass der Angeklagte das englische Wort „plated“ und nicht das deutsche Wort „vergoldet“ verwendet habe, eine weitere Täuschung der Kunden.
Die Rechtfertigung
Das entspringe nur der Fantasie der Staatsanwaltschaft: Jeder verwende den Begriff „plated“ und keiner würde dafür bestraft, zeigte er sich ungehalten. Den Käufern unterstellte der Angeklagte „Gier“. Sie könnten nicht einmal einen Anzeigentext richtig lesen. Er habe nie gesagt oder suggeriert, dass es sich bei der angebotenen Ware um echtes Gold handele. Und wenn die Käufer das nun sagten, seien sie von der Staatsanwaltschaft manipuliert, meinte Tobias G.
Es bleibt abzuwarten, ob er auch im zweiten Prozess wegen Betrugs verurteilt wird. Wenn ja, muss G. neben den drei Jahren Gefängnis mit weiteren Jahren rechnen. Die Staatsanwaltschaft hatte die neuen Fälle beim Land- und nicht beim Amtsgericht angeklagt, weil ein Amtsgericht nur Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren verhängen kann.
Schortens/Oldenburg - Falschgold-Händler Tobias G. aus Schortens steht wieder vor Gericht. Wegen weiterer Betrügereien, die er laut Anklage begangen haben soll, muss er sich seit Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Wegen früherer Betrügereien war er vom Amtsgericht Jever zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses erste Urteil hatte eine Oldenburger Berufungskammer in zweiter Instanz bestätigt. Da G. sich falsch verstanden fühlt, hatte er dagegen Revision eingelegt.
Erstes Urteil in Kraft
In dem Verfahren wegen weiterer Betrügereien zeigte sich Tobias G. aufsässig – wohl deswegen, weil er gerade erst erfahren hat, dass das Urteil wegen der früheren Betrügereien rechtskräftig geworden ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat seine Revision verworfen. Damit stehen drei Jahre Gefängnis fest. Und nunDie neuen Taten: Es geht immer um die gleiche Frage: Hat der Angeklagte betrogen? Hat er in seinen Ebay-Kleinanzeigen den Kunden suggeriert, dass es sich bei seinem Falschgold um echtes Gold handelt?
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Falsches Gold führt Schortenser ins GefängnisBei den früheren Betrügereien hatten die Gerichte das so gesehen. Dass das angebotene „Gold“ unecht sei, habe er im Kleingedruckten aufgelistet, in den dicken Überschriften aber so getan, als handele es sich um echtes Gold und nicht um Billigmetall aus China. Damit habe der 27-Jährige die Kunden getäuscht, so die Ansicht der Gerichte Feststellungen bezüglich der früheren Betrügereien. Betrug setzt Täuschung voraus. Diese Täuschung war gegeben. Und deswegen war der Angeklagte auch im Prozess um die früheren Betrügereien zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, jetzt sogar rechtskräftig.
Tobias G. war aber nach wie vor uneinsichtig. Selbst nach dem ersten Urteil wegen der früheren Betrügereien hatte er in fünf Fällen weiter Falschgold verkauft. Deswegen steht er jetzt vor Gericht. Und wieder will er unschuldig sein, will keinen betrogen haben.
Als „plated“ benannt
Er habe ganz deutlich in der Überschrift jetzt das Wort „plated“ – das bedeutet überzogene und nur vergoldete Ware – verwendet. Dass das immer noch mit Betrug zu tun haben soll, könne er nicht verstehen. Die Anklage allerdings sieht in dem Umstand, dass der Angeklagte das englische Wort „plated“ und nicht das deutsche Wort „vergoldet“ verwendet habe, eine weitere Täuschung der Kunden.
Die Rechtfertigung
Das aber entspringe nur der Fantasie der Staatsanwaltschaft, sagte der Schortenser: Jeder verwende den Begriff „plated“ und keiner würde dafür bestraft, zeigte er sich ungehalten. Den Käufern Die Geschädigten seiner krummen Geschäfte wurden verhöhnt. Ihnen unterstellte der Angeklagte „Gier“. Sie könnten nicht einmal einen Anzeigentext richtig lesen. Er habe nie gesagt oder suggeriert, dass es sich bei der angebotenen Ware um echtes Gold handele. Und wenn die Käufer das nun sagten, seien sie von der Staatsanwaltschaft manipuliert, meinte Tobias G.
Es bleibt abzuwarten, ob er auch im zweiten Prozess wegen Betrugs verurteilt wird. Wenn ja, muss G. neben den drei Jahren Gefängnis wegen der früheren Betrügereien mit weiteren Jahren Gefängnis rechnen. Die Staatsanwaltschaft hatte die neuen Fälle beim Land- und nicht beim Amtsgericht angeklagt, weil ein Amtsgericht nur Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren verhängen kann.
