Schortens/Oldenburg - Der „Goldjunge“ aus Schortens muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis: Das Landgericht Oldenburg hat am Mittwoch ein entsprechendes Urteil gegen Falschgoldhändler Tobias G. aus Schortens verkündet. In dem Urteil ist ein früheres, mittlerweile rechtskräftiges Urteil über drei Jahre Gefängnis des Amtsgerichts Jever enthalten. Der Angeklagte hatte schon früher Falschgold verkauft. Die Taten, die jetzt verhandelt wurden, hatte er nach der Verurteilung in Jever begangen. Das wog gestern äußerst schwer.
Dabei war sich der 27-Jährige nach eigenen Angaben absolut sicher, mit den neuen Taten keine erneuten Betrugsdelikte begangen zu haben. In den Anzeigen auf Ebay-Kleinanzeigen, wo Tobias G. sein „Gold“ anbot, stand in der Überschrift das Wörtchen „plated“ (überzogene und nur vergoldete Ware). Das sollte ihn vor weiteren Betrugsvorwürfen schützen. Tat es aber nicht. Das Landgericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte erneut seine Kunden getäuscht hat, „plated“ hin, „plated“ her.
Der Angeklagte habe den Käufern durch weitere Angaben im Anzeigentext suggeriert, dass es sich um echtes Gold handeln würde, so der Vorsitzende Richter. Die falschen Goldbarren trugen eine Seriennummer. Darüber hinaus war von einem Reinheitsgrad (Karat) die Rede. Das Wörtchen „plated“ könne man schnell überlesen, und nicht jeder könne damit auch etwas anfangen, sagte der Richter gestern. Man müsse auf das Gesamtbild schauen. Und das erwecke den Eindruck, es handele sich um echtes Gold. Denn: „So dumm kann keiner sein, Dekoware mit einem Goldpreis zu bezahlen“, sagte der Richter. Unter den Käufern waren auch IT-Spezialisten und Polizeibeamte. Die hätten niemals gekauft, wenn sie gewusst hätten, dass es sich bei der Ware um Billigmetall handeln würde. Da war sich das Gericht ganz sicher.
Tobias G., der sich im Recht fühlte, hatte den Käufern Gier unterstellt. Hier müsse man aber überlegen, wer am Ende der wirklich Gierige gewesen sei, so der Richter. In seinem Schlusswort gab Tobias G. gestern allen die Schuld, nur sich selbst nicht. Der Anklagevertreterin unterstellte der Angeklagte Befangenheit. Viereinhalb Jahre Gefängnis: Für den 27-Jährigen könnte es noch dicker kommen. Bereits vor Jahren war er ebenfalls unter anderem wegen Betruges zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Seinerzeit war die Vollstreckung dieser Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt worden. Diese Bewährung soll nun widerrufen werden, so dass Tobias G., der bundesweit als „Goldjunge“ bekannt geworden ist, für eine noch längere Zeit im Gefängnis bleiben müsste.
